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auch heute senden wir Ihnen gerne unseren Newsletter mit Themen aus dem Bereich Foto-, Medien- und Urheberrecht, die uns und unsere Leser in letzter Zeit beschäftigt haben.
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Herzliche Grüße und viel Spaß beim Lesen,
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Neues in Kürze
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Fotoklau: 4.000 Euro Vertragsstrafe für Abruf per Bild-URL
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Das Landgericht Köln hat entschieden, dass ein erneuter Verstoß gegen Unterlassungsverpflichtungen anzunehmen ist, wenn urheberrechtlich geschützte Fotos auch nach einer Abmahnung weiterhin im Internet abrufbar sind.
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Der Beklagte betrieb eine Internetseite mit Verkaufsangeboten und bebilderte eines der Angebote mit Fotos, an denen der Kläger die ausschließlichen Nutzungsrechte hatte. Diese unberechtigte Nutzung wurde vom Kläger vorprozessual abgemahnt, woraufhin der Beklagte eine strafbewehrte Unterlassungsverpflichtungserklärung abgab. Darüber hinaus wurde das betreffende Angebot eingestellt, die Fotos waren jedoch weiterhin auf der Internetseite des Beklagten abrufbar, wenn man entweder die URL des Angebots eingab oder die beworbenen Produkte über die Suchfunktion der Internetseite des Klägers aufrief. Vor Gericht machte der Kläger daraufhin Vertragsstrafe, Anwaltskosten, Lizenzschadensersatz und erneute Unterlassung geltend.
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Das Gericht gab der Klage weitgehend statt und bejahte einen Verstoß gegen den Unterlassungsvertrag. Dabei stellte es vor allem darauf ab, dass die Bilder über die Suchfunktion weiterhin von einer nicht unerheblichen Anzahl von Internetnutzern aufgerufen werden konnten und nicht nur von denjenigen, die sich die ursprüngliche URL notiert hatten. Als Vertragsstrafe setzte das Gericht 4.000,00 € fest, der Lizenzschadensersatz wurde mit 300,00 € beziffert (LG Köln, Urteil vom 24.11.2022, Az.: 14 O 404/21).
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Computergenerierte Bilder auf Basis eines KI-Modells genießen keinen Urheberrechtsschutz
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Im Februar 2023 entschied das U.S. Copyright Office (USCO), dass der Comic „Zarya of the Dawn“ Urheberrechtsschutz (Copyright) genieße. Die Künstlerin Kris Kashtanova hatte die einzelnen Bilder unter Verwendung des KI-Bildgenerators Midjourney kreiert. Nach Fertigstellung des Comics stellte sich die Frage, inwieweit sie (Urheber-)Rechte an dem Comic beanspruchen kann. Diskutiert werden Urheberrechte in Verbindung mit KI-Kunst viel , in der Regel wird die Schutzfähigkeit von KI-Inhalten allerdings abgelehnt. Der Kernpunkt der rechtlichen Problemstellung liegt dabei in der Frage, ob durch den Einsatz von KI eine schützenswerte Schöpfungshöhe erreicht wird.
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Für die einzelnen Bilder wurde dies – im Einklang mit der dazu gängigen Meinung – verneint. Das USCO führte dazu aus: „Midjourney ist kein Werkzeug, dass Frau Kashtanova kontrolliert und steuert, um das gewünschte Bild zu erhalten, sondern erzeugt Bilder auf unvorhersehbare Weise. Folglich sind die Benutzer von Midjourney nicht die Autoren“ im Sinne des Urheberrechts der Bilder, die die Technologie erzeugt.“
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Jedoch wurde die Schöpfungshöhe für Comic in seiner Form insgesamt bejahr. Die Künstlerin hatte die zugehörigen Texte selbst verfasst und das USCO sah sowohl in der Verknüpfung von Texten und Bildern als auch in der übergeordneten Auswahl und Anordnung der einzelnen (nicht schutzfähigen) Bilder einen künstlerischen Schöpfungsakt, der entsprechend gewürdigt und geschützt werden müsse.
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Unzulässiges Machine-Learning: Klage gegen Stability AI
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Das Unternehmen Stability AI sieht sich derzeit von Klagen überhäuft. Ihr KI-Bildgenerator Stable Diffusion soll anhand von Daten trainiert worden sein, die urheberrechtlich geschützt sind.
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KI muss anhand von Datensets trainiert werden. Um also z.B. zu wissen, wie ein Apfel aussieht, muss der Bildgenerator vorher anhand von genügend Bildern von Äpfeln trainiert worden sein. Konkret für das Stable Diffusion wurde in letzter Zeit jedoch immer deutlicher, dass die dafür verwendeten Trainingsbilder nicht hätten genutzt werden dürfen. Die Plattform Getty Images bietet auf ihrem Portal sog. Stockfotos an, die gegen Abschluss eines Lizenzvertrages genutzt werden dürfen. Stability AI hat keine derartigen Vereinbarungen mit Getty Images getroffen, deren KI versucht aber ganz offensichtlich, das bekannte Wasserzeichen von Getty nachzuahmen – eine Folge des übermäßigen Trainings mit Bildern, die eben dieses Zeichen enthielten.
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Bereits Mitte Januar hatte Getty Images in Großbritannien Klage erhoben. Nun folgte die Klage auch in den USA. Getty Images betonte dabei jedoch deutlich, dass das Unternehmen nicht per se gegen die Verwendung der Bilder zu KI-Trainingszwecken vorgehen wolle. Es müsse lediglich eine vernünftige Vergütungsvereinbarung für die betreffenden Urheber getroffen werden. Die Bildagentur ist allerdings nicht die einzige Rechteinhaberin, die sich gegen Stabilität AI wendet. Bereits im Vorfeld hatten drei Kunstschaffende Klage gegen die KI-Entwickler erhoben.
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Facebook-Beitrag als Urheberrechtsverletzung
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Ein Berufsfotograf hatte den Aktionskünstler „bird berlin“ bei dessen Auftritt auf einer Nürnberger Protestaktion zur Wahlveranstaltung der AfD professionell abgelichtet. Der Künstler war bereits zuvor für einige Kontroversen verantwortlich, da er regelmäßig nur spärlich bekleidet und mit Glitzer bepudert auf der Bühne erscheint.
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Die AfD ihrerseits teilte das dabei entstandene Foto auf der parteieigenen Facebook-Seite und beschriftete die linke obere Ecke des Bildes mit „ein Bild sagt mehr als tausend Worte!“. Daraufhin erhob der Fotograf Unterlassungs- und Schadensersatzklage.
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Das Landgericht München I verurteile die AfD dazu, dem Fotografen wegen unberechtigter Bildnutzung und somit Verletzung der Urheberrechte Schadensersatz in Höhe von 900 € zu zahlen (Urteil vom 20.06.22 – 42 S 231/21).
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Folgende Ausnahmen von der Pflicht zur Urhebernennung wurden diskutiert – und im Ergebnis abgelehnt: Das Einfügen des Schriftzugs über dem Foto stelle keine Bearbeitung oder Umgestaltung dar, die die Annahme eines neuen Kunstwerks rechtfertigen könne. Ebenso wenig handle es sich um Berichterstattung über Tagesthemen, da die AfD dem Gericht zu Folge die Gegenveranstaltung lediglich ins Lächerliche ziehen und als eigene Werbung für sich habe nutzen wollen. Auch eine Karikatur oder Parodie käme nicht in Betracht, da es dem Post der AfD an der dafür nötigen Eigenständigkeit im Vergleich zum Original fehle.
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Kennzeichnungspflicht für KI-Inhalte gefordert
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In der Debatte um künstliche Intelligenz und ihre Auswirkungen auf das Urheberrecht haben kürzlich europäische Urheber-Dachverbände ihren Standpunkt zum Ausdruck gebracht.
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In einem offenen Brief an das EU-Parlament, den EU-Rat und die EU-Kommission plädieren die Verbände für stärkeren Schutz der Rechte von Urhebern innerhalb der EU durch maximale Transparenz (https://europeanwriterscouncil.eu/authorsgroup-aiact/).
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Angeregt wird zum einen die Einführung einer umfassenden Kennzeichnungspflicht für Inhalte, die mittels KI erstellt wurden. Der vorläufig veröffentlichte Entwurf des sog. „AI Act“, der ersten Gesetzesnovelle betreffend Künstlicher Intelligenzen, weise dabei erhebliche Mängel auf. Momentan sieht der Entwurf zwar eine Kennzeichnungspflicht vor, statuiert aber auch ausdrücklich Ausnahmen von einer solchen. Ausgeschlossen sein sollen von der Kennzeichnungspflicht „evident kreative, satirische, künstlerische oder fiktive Arbeiten“. Dies lehnen die Urheberverbände ausdrücklich ab, da sie den Schutz ihrer Rechte dadurch nicht gestärkt sehen. Insbesondere lässt sich der Wortlaut in seiner aktuellen Form auch nachteilig für alle Urheber des Kunstbereiches auslegen. Dem Gesetzesentwurf zufolge wären diese Urheber nie davor geschützt, dass ihre Rechte durch KI missachtet werden.
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Zum anderen fordern die Organisationen eine Pflicht zur Zustimmung, wenn urheberrechtlich geschützte Daten, insbesondere Bilder, zum Training einer KI genutzt werden.
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Nach dem HansOLG verletzt die Verwendung des Bildes eines deutschen Fotografen auf einer südafrikanischen Website nicht ohne weiteres dessen Urheberrechte.
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Wann das Foto einer rechtmäßig gekauften Fototapete zu berechtigten Abmahnungen führen kann, hat nun das Landgericht Köln entschieden.
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Polizist muss beim Tragen von mit Rechtsradikalismus assoziierten Symbolen auf der Gegenveranstaltung eines rechtsradikalen Festivals seine Abbildung dulden.
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Das strenge Recht (und die Pflicht) zur Nennung des Fotografen als Urheber sorgt in der Praxis weiterhin regelmäßig für Überraschung und auch Streit. Wir geben ein Update zur Thematik.
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Zuletzt in der Urteilsdatenbank
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Schadensersatz in Höhe von 500 EUR kann bei rechtswidriger gewerblicher Nutzung eines Fotos angemessen sein.
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Der Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis 250.000,00 €, ersatzweise Ordnungshaft oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr einen Internetauftritt ohne Impressumsangabe gemäß § 5 TMG zu betreiben, wie beispielsweise unter dem Instagram-Account des Beklagten geschehen, abrufbar unter dem Link https://www.entfernt /, und zwar …
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Es wird festgestellt, dass dem Beklagten gegen den Kläger kein Anspruch auf Zahlung i. H.v. 2.415,92 € für Lizenzschaden zusteht, wie geltend gemacht mit Schreiben vom 22.04.2020, Anlage K1. Es wird festgestellt, dass dem Beklagten gegen den Kläger kein Anspruch auf Zahlung i. H.v. 1.564,26 € für die vorgerichtliche Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts zusteht, wie geltend gemacht mit Schreiben vom 22.04.2020, …
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Der Senat weist darauf hin, dass er beabsichtigt, die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 20.05.2021 (14 O 167/20) gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen. Der Kläger erhält Gelegenheit, binnen drei Wochen ab Zugang dieses Beschlusses zu den nachstehenden Hinweisen des Senats - auch zur Frage der weiteren Durchführung des Berufungsverfahrens - Stellung zu nehmen. Der …
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Das LG Frankfurt a. M. hat entschieden, dass die Veröffentlichung von Kundenfotos zu Werbezwecken auf Facebook ohne entsprechende Einwilligung rechtswidrig ist.
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In der deutschen Rechtsprechung führt die technisch mögliche Einbettung von Instagram-Posts und -Fotos zu unterschiedlichen, für den Urheber nachteiligen, Argumentationen. In den USA hat Instagram nun reagiert.
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Architekten lassen sich häufig ein vertragliches Zugangs- und Fotografierecht zu den von ihnen entworfenen Bauwerken einräumen. Eine solche Klausel ist nach dem BGH unwirksam.
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Wenn Eltern Bilder ihrer Kinder ins Netz stellen, kann dies eine Persönlichkeitsrechtsverletzung der Kinder darstellen.
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Ansprüche auf Geldentschädigung sind nicht vererblich, so der BGH. Das gilt auch dann, wenn es schon ein Urteil zugunsten des Verstorben gab, als dieser noch lebte, wenn er vor Rechtskraft des Urteils verstirbt.
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Sie haben Fragen?
Wen und was darf ich fotografieren? Wer darf meine Bilder verwenden und wer nicht? Wann ist eine Verwendung rechtswidrig? Das sind Fragen, die sich Fotografen wie Bildnutzer regelmäßig stellen (müssen). Viele Themen konnten wir in unseren Beiträgen bereits beantworten. Manche Fälle sind allerdings derart speziell oder vom Einzelfall abhängig, dass sie (bisher) unbeantwortet geblieben sind. Damit das nicht so bleibt, melden Sie sich mit Ihrer Frage gerne bei uns.
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Die Autoren
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Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und Partner der Kanzlei tww.law in den Bereichen des Urheber-, Medien- und Wettbewerbsrechts.
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Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und Partner der Kanzlei tww.law in Bereichen des Datenschutz, Urheber- und Arbeitsrechts.
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