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auch heute senden wir Ihnen gerne unseren Newsletter mit Themen aus dem Bereich Foto-, Medien- und Urheberrecht, die uns und unsere Leser in letzter Zeit beschäftigt haben.
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Sie haben Anregungen oder Fragen? Dann nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf. Ihnen gefällt der Newsletter? Dann leiten Sie ihn gerne an Ihre Freunde und Kollegen weiter.
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Herzliche Grüße und viel Spaß beim Lesen,
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Neues in Kürze
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OLG Köln: 500 EUR Schadensersatz bei Fotoklau
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Das OLG Köln hat in einem Hinweisbeschluss im Rahmen eines Berufungsverfahrens deutlich gemacht, dass bei der rechtswidrigen gewerblichen Nutzung eines fremden Fotos über einen mehrjährigen Zeitraum Schadensersatz in Höhe von 500 EUR angemessen sein kann. Bei fehlender Urheberbenennung sei zusätzlich ein Zuschlag von 100 % vorzunehmen. Im Übrigen seien die Kosten für die gerichtsfeste Dokumentation der Urheberrechtsverletzung in Höhe von 113,05 EUR als adäquat-kausal verursachter Schaden ersatzfähig.
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Der spätere Kläger hatte zuvor rund drei Jahre lang ein Lichtbild des Beklagten für die Bewerbung von Meditationen und Ferienseminaren in seinem Internetauftritt genutzt und damit das Recht des Urhebers auf öffentliche Zugänglichmachung nach § 19a UrhG verletzt (OLG Köln, Beschluss vom 27. August 2021, Az.: 6 U 96/21).
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Volksverhetzung per Chat?
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Das Verbreiten von propagandistischen Inhalten über WhatsApp kann den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllen. So entschied das Amtsgericht Frankfurt a.M., das einen 41-jährigen Mann zu einer Geldstrafe verurteilte. Er hatte zuvor ein Video in seinem Status gepostet, in dem Hakenkreuzsymbole, Adolf Hitler und antisemitische Hetze zu sehen waren.
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Bei der Verhandlung hatte der Mann ausgesagt, er habe sich nichts dabei gedacht und dem Text im Video keine Beachtung geschenkt. Das Gericht ließ sich davon nicht beirren und wertete dieses Posting als "Verbreitung", da alle Kontakte des Angeklagten das Video hätten sehen können. Bei einer so großen Anzahl könne nicht mehr davon ausgegangen werden, dass der Absender den Personenkreis kontrollieren könne. Nach Ansicht des Gerichts geht die Handlung somit über das bloße Zeigen des Videos an Bekannte hinaus und stellt eine strafbare Volksverhetzung dar (AG Frankfurt am Main, Urteil vom 6. Januar 2022 Az.: 907 Ds 6111 Js 250180/19).
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Rapper Nas wegen angeblicher Verletzung des Urheberrechts an Tupac-Fotos verklagt
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Ein berüchtigtes Foto von Nas und 2Pac aus dem Jahr 1993 hat den berühmten US-Rapper Nas vor ein amerikanisches Bundesgericht gebracht. Wie die Presse berichtet, hat der bekannte Fotograf Al Pereira Nas verklagt und behauptet, er habe sein Foto von ihm und den zwei Rappern 2Pac und Redman vor einem Club ohne Erlaubnis oder Lizenz veröffentlicht. Den Gerichtsunterlagen zufolge lud Nas das Foto auf seinen persönlichen Instagram-Account hoch, drei Jahre nachdem Pereira das Urheberrecht dafür angemeldet hatte.
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Pereira reichte deswegen Klage auf Schadensersatz und eine einstweilige Verfügung gegen Nas wegen der Verwendung seines Werks ein. Die Klage gegen Nas ist nicht Pereiras erste in Bezug auf seine Arbeit. Im Jahr 2017 verklagte er Kylie und Kendall Jenner wegen unrechtmäßiger Verwendung von Fotos, die er von 2Pac und The Notorious B.I.G. gemacht hatte.
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Auch ohne die Einwilligung der Rocksängerin darf ein Plakat mit der Aufschrift „DIE tina turner STORY“ unter Abbildung einer ihr zum Verwechseln ähnlich sehenden Doppelgängerin zur Werbung verwendet werden.
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Zuletzt in der Urteilsdatenbank
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Schadensersatz in Höhe von 500 EUR kann bei rechtswidriger gewerblicher Nutzung eines Fotos angemessen sein.
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Der Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis 250.000,00 €, ersatzweise Ordnungshaft oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr einen Internetauftritt ohne Impressumsangabe gemäß § 5 TMG zu betreiben, wie beispielsweise unter dem Instagram-Account des Beklagten geschehen, abrufbar unter dem Link https://www.entfernt /, und zwar …
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Es wird festgestellt, dass dem Beklagten gegen den Kläger kein Anspruch auf Zahlung i. H.v. 2.415,92 € für Lizenzschaden zusteht, wie geltend gemacht mit Schreiben vom 22.04.2020, Anlage K1. Es wird festgestellt, dass dem Beklagten gegen den Kläger kein Anspruch auf Zahlung i. H.v. 1.564,26 € für die vorgerichtliche Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts zusteht, wie geltend gemacht mit Schreiben vom 22.04.2020, …
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Der Senat weist darauf hin, dass er beabsichtigt, die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 20.05.2021 (14 O 167/20) gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen. Der Kläger erhält Gelegenheit, binnen drei Wochen ab Zugang dieses Beschlusses zu den nachstehenden Hinweisen des Senats - auch zur Frage der weiteren Durchführung des Berufungsverfahrens - Stellung zu nehmen. Der …
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Das LG Frankfurt a. M. hat entschieden, dass die Veröffentlichung von Kundenfotos zu Werbezwecken auf Facebook ohne entsprechende Einwilligung rechtswidrig ist.
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In der deutschen Rechtsprechung führt die technisch mögliche Einbettung von Instagram-Posts und -Fotos zu unterschiedlichen, für den Urheber nachteiligen, Argumentationen. In den USA hat Instagram nun reagiert.
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Architekten lassen sich häufig ein vertragliches Zugangs- und Fotografierecht zu den von ihnen entworfenen Bauwerken einräumen. Eine solche Klausel ist nach dem BGH unwirksam.
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Wenn Eltern Bilder ihrer Kinder ins Netz stellen, kann dies eine Persönlichkeitsrechtsverletzung der Kinder darstellen.
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Ansprüche auf Geldentschädigung sind nicht vererblich, so der BGH. Das gilt auch dann, wenn es schon ein Urteil zugunsten des Verstorben gab, als dieser noch lebte, wenn er vor Rechtskraft des Urteils verstirbt.
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Sie haben Fragen?
Wen und was darf ich fotografieren? Wer darf meine Bilder verwenden und wer nicht? Wann ist eine Verwendung rechtswidrig? Das sind Fragen, die sich Fotografen wie Bildnutzer regelmäßig stellen (müssen). Viele Themen konnten wir in unseren Beiträgen bereits beantworten. Manche Fälle sind allerdings derart speziell oder vom Einzelfall abhängig, dass sie (bisher) unbeantwortet geblieben sind. Damit das nicht so bleibt, melden Sie sich mit Ihrer Frage gerne bei uns.
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Die Autoren
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Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und Partner der Kanzlei tww.law in den Bereichen des Urheber-, Medien- und Wettbewerbsrechts.
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Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und Partner der Kanzlei tww.law in Bereichen des Datenschutz, IT & E-Commerce und Urheberrechts.
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