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auch heute senden wir Ihnen gerne unseren Newsletter mit Themen aus dem Bereich Foto- und Urheberrecht, die uns und unsere Leser in letzter Zeit beschäftigt haben.
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Sie haben Anregungen oder Fragen? Dann nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf. Ihnen gefällt der Newsletter? Dann leiten Sie ihn gerne an Ihre Freunde und Kollegen weiter.
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Herzliche Grüße und viel Spaß beim Lesen,
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Neues in Kürze
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Twitter muss "Halsabschneider"-Tweet wiederherstellen
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Das Landgericht Lübeck hat in einem Streit zwischen Twitter und einem Nutzer zugunsten des Nutzers entscheiden. Twitter hatte einen Tweet gelöscht, in dem der Nutzer im Zusammenhang mit Kritik zu Corona-Maßnahmen ein Bild mit einer Halsabschneider-Geste gepostet hatte. Das Bild entstammte einer Szene des Films „The Addams Family“. Zu Begründung der Löschung berief sich Twitter auf seine Nutzungsbedingungen, konkret auf das darin formulierte Verbot von „abuse und harassment“. Das Landgericht befand nun, das eine Löschung zu Unrecht erfolgt sei: Die Geste "wird von dem durchschnittlichen Beobachter zwar als (aggressive) Siegesgeste verstanden, keinesfalls jedoch als Ankündigung einer Tötung des Gegners oder einem Aufruf zu dessen Tötung.". Twitter muss den Tweet nun wiederherstellen (LG Lübeck, Urteil v. 17.01.2022, Az.: 10 O 387/21).
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Adblock Plus verstößt nicht gegen Urheberrecht
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Das Landgericht Hamburg hat entschieden, dass der Anbieter des Adblocker-Addons Adblock Plus nicht gegen geltendes Urheberrecht verstößt. Im Verfahren, das vom Springer-Verlag eingeleitet wurde, hielt das Gericht fest, dass das Blocken von Werbung keine zustimmungspflichtige Umarbeitung eines Computerprogramms darstelle. Der Verlag hatte mit dieser Argumentation verhindern wollen, dass Werbeblocker auf seinen Internetseiten eingesetzt werden. Weiter stellte das Gericht fest, dass es sich bei Internetseiten nicht um ein geschütztes Multimediawerk handele. Das Urteil ist nicht rechtskräftig (LG Hamburg, Urteil v. 14.01.2022, Az.: 308 O 130/19).
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Internationale Zuständigkeit für Klagen wegen verunglimpfender Äußerungen über das Internet
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Der EuGH hat klargestellt, dass eine Person, deren Rechte durch die Verbreitung verunglimpfender Äußerungen über sie im Internet verletzt wird, vor den Gerichten jedes Mitgliedstaats, in dessen Hoheitsgebiet diese Äußerungen zugänglich sind oder waren, Ersatz des Schadens verlangen kann, der ihr in dem Mitgliedstaat des angerufenen Gerichts entstanden ist. Dies gelte selbst dann, wenn diese Gerichte nicht für die Entscheidung über den Antrag auf Richtigstellung und Entfernung zuständig sind. Dem Verfahren lag die Vorlagefrage eines französischen Berufungsgerichts zugrunde, das über den Streit einer tschechischen Gesellschaft und eines ungarischen Produzenten zu entscheiden hat (EuGH, Urteil v. 21.12.2021, Az.: C-251/20; PM Nr. 231 vom 21.12.2021).
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In der deutschen Rechtsprechung führt die technisch mögliche Einbettung von Instagram-Posts und -Fotos zu unterschiedlichen, für den Urheber nachteiligen, Argumentationen. In den USA hat Instagram nun reagiert.
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Architekten lassen sich häufig ein vertragliches Zugangs- und Fotografierecht zu den von ihnen entworfenen Bauwerken einräumen. Eine solche Klausel ist nach dem BGH unwirksam.
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Wenn Eltern Bilder ihrer Kinder ins Netz stellen, kann dies eine Persönlichkeitsrechtsverletzung der Kinder darstellen.
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Ansprüche auf Geldentschädigung sind nicht vererblich, so der BGH. Das gilt auch dann, wenn es schon ein Urteil zugunsten des Verstorben gab, als dieser noch lebte, wenn er vor Rechtskraft des Urteils verstirbt.
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Fotos sind auch bei illegaler Anfertigung urheberrechtlich geschützt. Die Nutzung kann somit untersagt werden.
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Sie haben Fragen?
Wen und was darf ich fotografieren? Wer darf meine Bilder verwenden und wer nicht? Wann ist eine Verwendung rechtswidrig? Das sind Fragen, die sich Fotografen wie Bildnutzer regelmäßig stellen (müssen). Viele Themen konnten wir in unseren Beiträgen bereits beantworten. Manche Fälle sind allerdings derart speziell oder vom Einzelfall abhängig, dass sie (bisher) unbeantwortet geblieben sind. Damit das nicht so bleibt, melden Sie sich mit Ihrer Frage gerne bei uns.
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Die Autoren
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Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei tww.law in Bereichen des Wettbewerbs-, Marken- und Medienrechts.
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Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei tww.law in Bereichen des Datenschutz, IT & E-Commerce und Urheberrechts.
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