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auch heute senden wir Ihnen gerne unseren Newsletter mit Themen aus dem Bereich Foto- und Urheberrecht, die uns und unsere Leser in letzter Zeit beschäftigt haben.
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Sie haben Anregungen oder Fragen? Dann nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf. Ihnen gefällt der Newsletter? Dann leiten Sie ihn gerne an Ihre Freunde und Kollegen weiter.
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Herzliche Grüße und viel Spaß beim Lesen,
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In der deutschen Rechtsprechung führt die technisch mögliche Einbettung von Instagram-Posts und -Fotos zu unterschiedlichen, für den Urheber nachteiligen, Argumentationen. In den USA hat Instagram nun reagiert.
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Neues in Kürze
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Neues Modell, alter Urheber? Porsche 911 zu ähnlich zum 356?
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Erwin Komenda revolutionierte die Ästhetik von Fahrzeugen in den 50er- und 60er-Jahren mit dem Porsche 356. Mehrere Jahrzehnte später, in den 2010er-Jahren, produzierte Porsche das Nachfolgermodell 911. Nun macht Komendas Tochter Ingrid Steineck urheberrechtliche Ansprüche gegenüber Porsche geltend. Der Porsche 356 sei ein „Werk der angewandten Kunst“, was gerichtlich bestätigt wurde. Der Rechtsstreit dreht sich nun um die Frage, wie weit eine Neugestaltung vom Vorgänger abweichen muss, damit Ansprüche entfallen. Die Frage, ob Frau Steineck Geld vom Verkauf des jüngst produzierten Modell 911 zusteht, wurde vom Oberlandesgericht Stuttgart bisher ablehnend beantwortet. Der Bundesgerichtshof hat dies nun im Rahmen der Revision zu beantworten und zu entscheiden, wie die Wiedererkennbarkeit definiert wird und ob die Gestaltung der Karosserie des Porsche 356 im Modell 911 tatsächlich wiedererkennbar ist. Eine Entscheidung wird im April erwartet. Zur Meldung bei beck-aktuell.
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Schadensermittlung durch Lizenzanalogie bei Bildrechteverletzungen
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Das Oberlandesgericht Köln hat entschieden, dass für die rechtswidrige Nutzung von Aktfotos von Kate Moss, basierend auf den Grundsätzen der Lizenzanalogie ein Betrag von 2.300 Euro pro Bild zu zahlen ist. Gesamten Beitrag auf urheber.law lesen.
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Bilderklau: Schadensersatz für Fotografen
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Nicht selten müssen Fotografen feststellen, dass ihre Bilder im Netz ohne Zustimmung oder korrekte Urhebernennung verwendet werden. Das ist nicht nur ein Ärgernis, sondern bedeutet für Fotografen regelmäßig auch einen wirtschaftlichen Schaden. Gesamten Beitrag auf anwalt.de lesen.
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Wenn Eltern Bilder ihrer Kinder ins Netz stellen, kann dies eine Persönlichkeitsrechtsverletzung der Kinder darstellen.
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Ansprüche auf Geldentschädigung sind nicht vererblich, so der BGH. Das gilt auch dann, wenn es schon ein Urteil zugunsten des Verstorben gab, als dieser noch lebte, wenn er vor Rechtskraft des Urteils verstirbt.
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Fotos sind auch bei illegaler Anfertigung urheberrechtlich geschützt. Die Nutzung kann somit untersagt werden.
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Das Amtsgericht Köln vertritt die Auffassung, dass Retweets von Bildern auch dann keine Urheberrechte verletzen, wenn der ursprüngliche Tweet nicht vom Rechteinhaber stammt.
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Nach einer Entscheidung des BGH ist das Kriterium "recht viele Personen" nicht erfüllt, wenn ein Bild nur noch durch Eingabe eines rund 70 Zeichen langen Deep-Links aufrufbar ist.
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Sie haben Fragen?
Wen und was darf ich fotografieren? Wer darf meine Bilder verwenden und wer nicht? Wann ist eine Verwendung rechtswidrig? Das sind Fragen, die sich Fotografen wie Bildnutzer regelmäßig stellen (müssen). Viele Themen konnten wir in unseren Beiträgen bereits beantworten. Manche Fälle sind allerdings derart speziell oder vom Einzelfall abhängig, dass sie (bisher) unbeantwortet geblieben sind. Damit das nicht so bleibt, melden Sie sich mit Ihrer Frage gerne bei uns.
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Die Autoren
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Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei tww.law in Bereichen des Wettbewerbs-, Marken- und Medienrechts.
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Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei tww.law in Bereichen des Datenschutz, IT & E-Commerce und Urheberrechts.
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