facebook twitter website email 
rab_logo
Liebe Leser,

wir sind zurück aus einer kleinen Weihnachtspause und wünschen Ihnen alles Gute für das neue Jahr. In unserem Newsletter finden sich wie gewohnt die Themen aus dem Bereich Foto- und Urheberrecht, die uns und unsere Leser in letzter Zeit beschäftigt haben.

Sie haben Anregungen oder Fragen? Dann nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf. Ihnen gefällt der Newsletter? Dann leiten Sie ihn gerne an Ihre Freunde und Kollegen weiter.

Herzliche Grüße und alles Gute für das neue Jahr!
Ihr rechtambild.de-Team.

Neu im Blog

Zugangs-/Fotografierecht in Architekten-AGB unwirksam

Architekten lassen sich häufig ein vertragliches Zugangs- und Fotografierecht zu den von ihnen entworfenen Bauwerken einräumen. Eine solche Klausel ist nach dem BGH unwirksam.
Zugangs-/Fotografierecht in Architekten-AGB unwirksam

Neues in Kürze

Spiegel-Berichterstattung über Luke Mockridge teilweise unzulässig

berichterstattung
Nachdem der Spiegel umfangreich über Vorwürfe gegen den Comedian Luke Mockridge berichtet hat, ließ dieser die Berichterstattung nun gerichtlich überprüfen. Das Nachrichtenmagazin hatte ausführlich über den öffentlichen Streit zwischen Mockridge und seiner Ex-Partnerin Ines Anioli berichtet. Das Landgericht Hamburg hat diese Berichterstattung nun in wesentlichen Teilen als unzulässige Verdachtsberichterstattung klassifiziert und untersagt. Die vom Spiegel herangezogenen Aussagen Dritter, die die Vorwürfe Aniolis stützen sollten, reichten dem Gericht für eine zulässige Berichterstattung nicht. Der Spiegel will die Rechtsmittel gegen die Entscheidung ausschöpfen (SZ v. 9. Dezember 2021).
Bild: sweetlouise auf pixabay

Löschung einer selbst erwirkten Gegendarstellung aus dem Online-Archiv eines Presseorgans

archiv
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass gegenüber einem Online-Archiv neben der Löschung eines rechtswidrigen Presseartikels auch die Löschung der hierzu abgedruckten Gegendarstellung verlangt werden kann. Andernfalls würde der Schutzzweck der Gegendarstellung unterlaufen und im Ergebnis das Instrument der Gegendarstellung, die ihrer Natur nach vorrangig dem Schutz des Persönlichkeitsrechts des Betroffenen dient, in sein Gegenteil verkehrt. Ein schützenswertes Interesse an dem weiteren Vorhalten auch der Gegendarstellung zum rechtswidrigen und bereits gelöschten Ursprungsartikel erkannte das Gericht nicht (BGH, Urteil v. 28. September 2021 - VI ZR 1228/20).
Bild: kropekk_pl auf pixabay

Weitere Themen im Blog

Kinderbilder im Netz: Haftung der Eltern?

Wenn Eltern Bilder ihrer Kinder ins Netz stellen, kann dies eine Persönlichkeitsrechtsverletzung der Kinder darstellen.
Persönlichkeitsrechtsverletzung Kinder

Keine Geldentschädigung für Kohl-Witwe aufgrund der „Kohl-Protokolle“

Keine Geldentschädigung für Kohl-Witwe aufgrund der „Kohl-Protokolle“
Ansprüche auf Geldentschädigung sind nicht vererblich, so der BGH. Das gilt auch dann, wenn es schon ein Urteil zugunsten des Verstorben gab, als dieser noch lebte, wenn er vor Rechtskraft des Urteils verstirbt.

Rechtswidrig hergestellte Fotos genießen Urheberschutz

Fotos sind auch bei illegaler Anfertigung urheberrechtlich geschützt. Die Nutzung kann somit untersagt werden.
Rechtswidrig hergestellte Fotos genießen Urheberschutz

AG Köln: Retweet eines Bildes ist keine Urheberrechtsverletzung

AG Köln: Retweet eines Bildes ist keine Urheberrechtsverletzung
Das Amtsgericht Köln vertritt die Auffassung, dass Retweets von Bildern auch dann keine Urheberrechte verletzen, wenn der ursprüngliche Tweet nicht vom Rechteinhaber stammt.

Keine öffentliche Zugänglichmachung durch Deep-Link mit 70 Zeichen

Nach einer Entscheidung des BGH ist das Kriterium "recht viele Personen" nicht erfüllt, wenn ein Bild nur noch durch Eingabe eines rund 70 Zeichen langen Deep-Links aufrufbar ist.
deep-link

Sie haben Fragen?

Wen und was darf ich fotografieren? Wer darf meine Bilder verwenden und wer nicht? Wann ist eine Verwendung rechtswidrig? Das sind Fragen, die sich Fotografen wie Bildnutzer regelmäßig stellen (müssen). Viele Themen konnten wir in unseren Beiträgen bereits beantworten. Manche Fälle sind allerdings derart speziell oder vom Einzelfall abhängig, dass sie (bisher) unbeantwortet geblieben sind. Damit das nicht so bleibt, melden Sie sich mit Ihrer Frage gerne bei uns.

Die Autoren

toelle
Dennis Tölle
Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei tww.law in Bereichen des Wettbewerbs-, Marken- und Medienrechts.
wagenknecht
Florian Wagenknecht
Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei tww.law in Bereichen des Datenschutz, IT & E-Commerce und Urheberrechts.
facebook twitter website email 
Impressum:
https://www.rechtambild.de/impressum/
Datenschutz:
https://www.rechtambild.de/datenschutz/

Haben Sie Verbesserungsvorschläge? Wir freuen uns über Ihr Feedback. Schicken Sie einfach eine E-Mail an info@rechtambild.de.
Email Marketing Powered by MailPoet