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Liebe Leser,

auch heute senden wir Ihnen gerne unseren Newsletter. Darin enthalten sind die Themen aus dem Bereich Foto- und Urheberrecht, die uns und unsere Leser in letzter Zeit beschäftigt haben.

Sie haben Anregungen oder Fragen? Dann nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf. Ihnen gefällt der Newsletter? Dann leiten Sie ihn gerne an Ihre Freunde und Kollegen weiter.

Mit diesem Newsletter verabschieden wir uns in eine kleine Weihnachtspause. Ab dem kommenden Jahr sind wir wieder da. Wir wünschen all unseren Lesern ruhige und erholsame Feiertage und alles Gute für das kommende Jahr.

Herzliche Grüße und bleiben Sie gesund!
Ihr rechtambild.de-Team.

Neues in Kürze

Illegaler Konzert-Mitschnitt: Unterlassungsanspruch wegen CD-Verkaufs

cd
Vor dem Landgericht Düsseldorf ging es jüngst um eine Doppel-CD des Bluesmusikers Eric Clapton. Darauf ist eine Aufnahme eines Konzerts des Musikers von 1987 zu hören. Eine Frau aus Ratingen hatte diese auf eBay angeboten, nachdem sie die CD bei der Haushaltsauflösung nach dem Tod ihres Mannes gefunden hatte. Was die Frau nicht wusste: Anscheinend hatte Eric Clapton in die Verbreitung dieses Konzertes nie eingewilligt: Es ist ein illegaler Konzertmitschnitt. Obwohl die Frau dies kaum wissen konnte - ihr Mann soll die CD damals in einem Supermarkt erworben haben - ist sie nunmehr im einstweiligen Verführungsverfahren zur Unterlassung verpflichtet worden. Dies zeigt einmal mehr, dass es für den Unterlassungsanspruch nicht auf ein Verschulden ankommt, sondern die tatsächliche Rechtsverletzung bereits ausreichend ist. Dass das Verfahren mit dieser ersten Entscheidung endet, ist hingegen nicht sicher: Der Anwalt der Ratingerin hat angekündigt, dass das Verfahren fortgeführt werde. Sie gehen davon aus, dass Clapton einer Verbreitung doch zugestimmt habe. Dies solle nötigenfalls ein Sachverständiger klären (LG Düsseldorf, Urt. v. 15. Dezember 2021, Az.: 12 O 164/21).
Bild: StockSnap auf pixabay

Keine Würmchen mehr auf Berliner U-Bahn-Sitzen

bvg
Der Grafiker und Urheber des bekannten „Würmchen-Designs“ der Berliner U-Bahn-Sitze Herbert Lindinger hat die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) erfolgreich u.a. auf Unterlassung in Anspruch genommen. Vor dem Landgericht Hamburg erreichte der Grafiker, dass die BVG das Design künftig nicht mehr nutzen darf. Darüber hinaus setzte er erfolgreich seinen Anspruch auf Auskunft über den Umfang der bisherigen Nutzung durch. Grundlage für sein Vorgehen war eine nach seiner – und vom Gericht bestätigten – Auffassung viel zu weitgehende Nutzung des Designs durch die BVG ohne seine Zustimmung. Die Nutzung erfolgte u.a. auf diversen Merchandise-Artikeln wie z.B: Badeshorts, Brustbeuteln, Halstüchern sowie Druck-Erzeugnissen. Ursprünglich war die Nutzung jedoch lediglich für die neuen Züge der S-Bahn vorgesehen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig (LG Hamburg, Az.: 310 O 44/19).
Bild: toxi85 auf pixabay

Weitere Themen im Blog

Keine Geldentschädigung für Kohl-Witwe aufgrund der „Kohl-Protokolle“

Ansprüche auf Geldentschädigung sind nicht vererblich, so der BGH. Das gilt auch dann, wenn es schon ein Urteil zugunsten des Verstorben gab, als dieser noch lebte, wenn er vor Rechtskraft des Urteils verstirbt.
Keine Geldentschädigung für Kohl-Witwe aufgrund der „Kohl-Protokolle“

Rechtswidrig hergestellte Fotos genießen Urheberschutz

Rechtswidrig hergestellte Fotos genießen Urheberschutz
Fotos sind auch bei illegaler Anfertigung urheberrechtlich geschützt. Die Nutzung kann somit untersagt werden.

AG Köln: Retweet eines Bildes ist keine Urheberrechtsverletzung

Das Amtsgericht Köln vertritt die Auffassung, dass Retweets von Bildern auch dann keine Urheberrechte verletzen, wenn der ursprüngliche Tweet nicht vom Rechteinhaber stammt.
AG Köln: Retweet eines Bildes ist keine Urheberrechtsverletzung

Keine öffentliche Zugänglichmachung durch Deep-Link mit 70 Zeichen

deep-link
Nach einer Entscheidung des BGH ist das Kriterium "recht viele Personen" nicht erfüllt, wenn ein Bild nur noch durch Eingabe eines rund 70 Zeichen langen Deep-Links aufrufbar ist.

Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Lichtbildvorlage im Schriftsatz

Auch das persönlichkeitsrechtsverletzende Verwenden eines Bildes als Beweisangebot im Gerichtsverfahren kann Unterlassungsansprüche auslösen.
Lichtbildvorlage

Sie haben Fragen?

Wen und was darf ich fotografieren? Wer darf meine Bilder verwenden und wer nicht? Wann ist eine Verwendung rechtswidrig? Das sind Fragen, die sich Fotografen wie Bildnutzer regelmäßig stellen (müssen). Viele Themen konnten wir in unseren Beiträgen bereits beantworten. Manche Fälle sind allerdings derart speziell oder vom Einzelfall abhängig, dass sie (bisher) unbeantwortet geblieben sind. Damit das nicht so bleibt, melden Sie sich mit Ihrer Frage gerne bei uns.

Die Autoren

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Dennis Tölle
Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei tww.law in Bereichen des Wettbewerbs-, Marken- und Medienrechts.
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Florian Wagenknecht
Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei tww.law in Bereichen des Datenschutz, IT & E-Commerce und Urheberrechts.
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