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auch heute senden wir Ihnen gerne unseren Newsletter. Darin enthalten sind die Themen aus dem Bereich Foto- und Urheberrecht, die uns und unsere Leser in der vergangenen Woche beschäftigt haben.
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Sie haben Anregungen oder Fragen? Dann nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf. Ihnen gefällt der Newsletter? Dann leiten Sie ihn gerne an Ihre Freunde und Kollegen weiter.
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Herzliche Grüße und bleiben Sie gesund!
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Das OLG Frankfurt a.M. sieht in einem aktuellen Beschluss den Unterlassungsstreitwert in einer Spannbreite zwischen 5.000 – 7.000 € je Bild.
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Weitere Meldungen
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Klage wegen Leistungsschutzrecht gegen Google zurückgezogen
2013 wurde das Leistungsschutzrecht für Presseverleger in Deutschland eingeführt. Weil insb. Google sich weigerte entsprechende Lizenzzahlungen zu leisten, zog die VG Media vor das LG Berlin (Az.: 16 O 546/15). Dieses Verfahren endete nun mit der Klagerücknahme der VG Media. Zuvor hatte der EuGH entschieden, dass das deutsche Leistungsschutzrecht für Presseverleger durch die EU-Kommission hätte notifiziert werden müssen (Urteil vom 12.09.2019, Az.: C-299/17). Weil dies unterblieb war das Leistungsschutzrecht nicht anwendbar. Die VG Media beziffert die Schäden dadurch auf einen zweistelligen Millionenbetrag. Eine Schadensersatzklage gegen die BRD wegen der unterlassenen Notifizierung sei nicht geplant. Das nun abgeschlossene Verfahren betrifft jedoch nur das "alte" Leistungsschutzrecht. Ein neues Leistungsschutzrecht zur Umsetzung von Art. 15 der Richtlinie (EU) 2019/790 lässt derweil auf sich warten. Der Gesetzgeber hat hierfür noch eine Umsetzungsfrist bis zum 07.06.2021.
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Die Feuerwehr verstößt mit der Weitergabe von Einsatz-Fotos an die Presse nicht gegen das Kartellrecht. Ein Fotojournalist hatte gegen diese Praxis geklagt.
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Das OLG Köln urteilt, dass die MFM-Tabelle für Lichtbilder eines professionellen Fotografen zur richterlichen Schadensschätzung gemäß § 287 ZPO herangezogen werden kann.
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In dem durch das LG Berlin zu entscheidenden Fall ging es um die Zulässigkeit einer Bildveröffentlichung ohne vorliegende Einwilligung des Abgebildeten. Der tatsächliche Hintergrund erwies sich dabei als durchaus brisant.
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Am Berliner Bahnhof Südkreuz haben ab 2017 ein Jahr lang 300 Freiwillige an einem Pilotprojekt zur automatischen Gesichtserkennung teilgenommen. Zumindest von zweien der Teilnehmer sind Fotos aus diesem Projekt abhandengekommen – und bei der Tagesschau gelandet.
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Ein neues Urteil des Bundesgerichtshofes zur Bildberichtserstattung und der Frage, wann die Pressefreiheit dem Persönlichkeitsrecht vorgehen kann.
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Das OVG NRW hat bestätigt, dass die Polizei keine Fotos von Demonstrationen anfertigen und für die Öffentlichkeitsarbeit nutzen darf.
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§ 22 f. KUG unter Berücksichtigung von Art. 85 Abs. 2 DSGVO und die hierzu in der Rechtsprechung ergangenen Grundsätze mit Blick auf Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen anwendbar.
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Sie haben Fragen?
Wen und was darf ich fotografieren? Wer darf meine Bilder verwenden und wer nicht? Wann ist eine Verwendung rechtswidrig? Das sind Fragen, die sich Fotografen wie Bildnutzer regelmäßig stellen (müssen). Viele Themen konnten wir in unseren Beiträgen bereits beantworten. Manche Fälle sind allerdings derart speziell oder vom Einzelfall abhängig, dass sie (bisher) unbeantwortet geblieben sind. Damit das nicht so bleibt, melden Sie sich mit Ihrer Frage gerne bei uns.
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Die Autoren
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Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei tww.law in Bereichen des Wettbewerbs-, Marken- und Medienrechts.
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Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei tww.law in Bereichen des Datenschutz, IT & E-Commerce und Urheberrechts.
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