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Neue Blogbeiträge

Gewerbliche Urheberrechtsverletzung: Unterlassungsstreitwert zwischen 5.000 – 7.000 € je Bild

Das OLG Frankfurt a.M. sieht in einem aktuellen Beschluss den Unterlassungsstreitwert in einer Spannbreite zwischen 5.000 – 7.000 € je Bild.

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Streitwert Unterlassung Bildrechte

Weitere Meldungen

Klage wegen Leistungsschutzrecht gegen Google zurückgezogen

2013 wurde das Leistungsschutzrecht für Presseverleger in Deutschland eingeführt. Weil insb. Google sich weigerte entsprechende Lizenzzahlungen zu leisten, zog die VG Media vor das LG Berlin (Az.: 16 O 546/15). Dieses Verfahren endete nun mit der Klagerücknahme der VG Media. Zuvor hatte der EuGH entschieden, dass das deutsche Leistungsschutzrecht für Presseverleger durch die EU-Kommission hätte notifiziert werden müssen (Urteil vom 12.09.2019, Az.: C-299/17). Weil dies unterblieb war das Leistungsschutzrecht nicht anwendbar. Die VG Media beziffert die Schäden dadurch auf einen zweistelligen Millionenbetrag. Eine Schadensersatzklage gegen die BRD wegen der unterlassenen Notifizierung sei nicht geplant. Das nun abgeschlossene Verfahren betrifft jedoch nur das "alte" Leistungsschutzrecht. Ein neues Leistungsschutzrecht zur Umsetzung von Art. 15 der Richtlinie (EU) 2019/790 lässt derweil auf sich warten. Der Gesetzgeber hat hierfür noch eine Umsetzungsfrist bis zum 07.06.2021.

Zuletzt im Blog

„Blaulicht-Fotografie“ der Feuerwehr zulässig

Die Feuerwehr verstößt mit der Weitergabe von Einsatz-Fotos an die Presse nicht gegen das Kartellrecht. Ein Fotojournalist hatte gegen diese Praxis geklagt.
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Blaulicht-Fotografie

MFM-Tabelle kann für Berufsfotografen herangezogen werden

MFM Tabelle Amateur
Das OLG Köln urteilt, dass die MFM-Tabelle für Lichtbilder eines professionellen Fotografen zur richterlichen Schadensschätzung gemäß § 287 ZPO herangezogen werden kann.
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Aktionskunst versus Persönlichkeitsrecht

In dem durch das LG Berlin zu entscheidenden Fall ging es um die Zulässigkeit einer Bildveröffentlichung ohne vorliegende Einwilligung des Abgebildeten. Der tatsächliche Hintergrund erwies sich dabei als durchaus brisant.
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Aktionskunst

Berliner Projekt zur Gesichtserkennung „verliert“ Fotos

Überwachung Arbeitsplatz
Am Berliner Bahnhof Südkreuz haben ab 2017 ein Jahr lang 300 Freiwillige an einem Pilotprojekt zur automatischen Gesichtserkennung teilgenommen. Zumindest von zweien der Teilnehmer sind Fotos aus diesem Projekt abhandengekommen – und bei der Tagesschau gelandet.
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Der BGH zum Bildnis der Zeitgeschichte

Ein neues Urteil des Bundesgerichtshofes zur Bildberichtserstattung und der Frage, wann die Pressefreiheit dem Persönlichkeitsrecht vorgehen kann.
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Der BGH zum Bildnis der Zeitgeschichte

Polizei darf keine Fotos von Versammlungen auf Twitter und Facebook veröffentlichen

Teilnahme Demonstration Foto
Das OVG NRW hat bestätigt, dass die Polizei keine Fotos von Demonstrationen anfertigen und für die Öffentlichkeitsarbeit nutzen darf.
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Bildnis per E-Mail zu versenden ist unzulässige Verbreitung

§ 22 f. KUG unter Berücksichtigung von Art. 85 Abs. 2 DSGVO und die hierzu in der Rechtsprechung ergangenen Grundsätze mit Blick auf Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen anwendbar.
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Bildnis per E-Mail zu versenden ist unzulässige Verbreitung

Sie haben Fragen?

Wen und was darf ich fotografieren? Wer darf meine Bilder verwenden und wer nicht? Wann ist eine Verwendung rechtswidrig? Das sind Fragen, die sich Fotografen wie Bildnutzer regelmäßig stellen (müssen). Viele Themen konnten wir in unseren Beiträgen bereits beantworten. Manche Fälle sind allerdings derart speziell oder vom Einzelfall abhängig, dass sie (bisher) unbeantwortet geblieben sind. Damit das nicht so bleibt, melden Sie sich mit Ihrer Frage gerne bei uns.

Die Autoren

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Dennis Tölle
Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei tww.law in Bereichen des Wettbewerbs-, Marken- und Medienrechts.
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Florian Wagenknecht
Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei tww.law in Bereichen des Datenschutz, IT & E-Commerce und Urheberrechts.
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