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Liebe Leser,

auch heute senden wir Ihnen gerne unseren Newsletter. Darin enthalten sind die Themen aus dem Bereich Foto- und Urheberrecht, die uns und unsere Leser in der vergangenen Woche beschäftigt haben.

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Neu im Blog

Luftbilder von Bauwerken von Panoramafreiheit gedeckt

Die Panoramafreiheit ist richtlinienkonform nach dem Europarecht auszulegen und umfasst auch Luftbilder. Das LG Frankfurt widerspricht damit dem BGH.

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Bauwerke Panoramafreiheit

Aktuelles & Interessantes

Schadensersatz für Pippi-Langstrumpf-Erben

Vor dem Landgericht Hamburg hat die Erbengemeinschaft von Astrid Lindgren, der Erfinderin der Kinderbuchfigur Pippi Langstrumpf, erfolgreich gegen die Filmkunst-Musikverlags und Produktionsgesellschaft sowie die Witwe des Autors des deutschen Pippi-Langstrumpf-Liedes, Wolfgang Franke, geklagt. Es ging um Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz. Das Gericht sah zwar einen hohen künstlerischen Eigenanteil Frankes an dem Werk, sodass dieser gar nicht notwendigerweise auf den schwedischen Originaltext von Lindgren hat zurückgreifen müssen. Trotzdem stelle der Liedtext eine Urheberrechtsverletzung dar: Das Lied nehme deutlichen Bezug auf wesentliche Merkmale und Lebensumstände der Hauptfigur. Die Kläger versichern, dass es ihnen lediglich darum gehe, auch für das Lied eine Beteiligung zu erhalten, was bislang nicht der Fall sei. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig (LG Hamburg, Urteil v. 09. Dezember 2020, Az.: 308 O 431/17).

Auskunftsanspruch umfasst keine IP-Adressen, E-Mail-Adressen oder Telefonnummern

Eine Filmverwerterin ist in letzter Instanz mit Ihrer Auskunftsklage gegen Google gescheitert. Grund des Streits sind rechtswidrige Nutzungen urheberrechtlich geschützter Filme auf YouTube. Die Klägerin wollte auch Auskunft über E-Mail-Adressen, Telefonnummern sowie IP-Adressen der Nutzer erhalten, die diese Videos hochgeladen hatten. Auslegungsfragen in dem Rechtsstreit hatte der BGH auch schon dem EuGH vorgelegt (Urteil vom 9. Juli 2020 - C-264/19). Unter Berücksichtigung dessen haben die Karlsruher Richter nun entschieden, dass die gewünschten Informationen nicht unter "Namen und Anschrift" i. S. d. § 101 Abs. 3 Nr. 1 UrhG subsumiert werden können. Auch ein allgemeiner Auskunftsanspruch aus § 242 BGB komme nicht in Betracht (BGH Urteil v. 10. Dezember 2020, Az.: I ZR 153/17).

Weitere Themen im Blog

Plagiatsvorwurf gegen Aufklärungskampagne „One Girl, One Cup“

The Female Company und die Agentur Scholz & Friends sind derzeit einem Plagiatsvorwurf zu ihrer Werbekampagne „One Girl, One Cup“ ausgesetzt.

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Plagiatsvorwurf Werbekampagne

Gewerbliche Urheberrechtsverletzung: Unterlassungsstreitwert zwischen 5.000 – 7.000 € je Bild

Streitwert Unterlassung Bildrechte
Das OLG Frankfurt a.M. sieht in einem aktuellen Beschluss den Unterlassungsstreitwert in einer Spannbreite zwischen 5.000 – 7.000 € je Bild.

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„Blaulicht-Fotografie“ der Feuerwehr zulässig

Die Feuerwehr verstößt mit der Weitergabe von Einsatz-Fotos an die Presse nicht gegen das Kartellrecht. Ein Fotojournalist hatte gegen diese Praxis geklagt.

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Blaulicht-Fotografie

Aktionskunst versus Persönlichkeitsrecht

Aktionskunst
In dem durch das LG Berlin zu entscheidenden Fall ging es um die Zulässigkeit einer Bildveröffentlichung ohne vorliegende Einwilligung des Abgebildeten. Der tatsächliche Hintergrund erwies sich dabei als durchaus brisant.

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Berliner Projekt zur Gesichtserkennung „verliert“ Fotos

Am Berliner Bahnhof Südkreuz haben ab 2017 ein Jahr lang 300 Freiwillige an einem Pilotprojekt zur automatischen Gesichtserkennung teilgenommen. Zumindest von zweien der Teilnehmer sind Fotos aus diesem Projekt abhandengekommen – und bei der Tagesschau gelandet.

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Überwachung Arbeitsplatz

Sie haben Fragen?

Wen und was darf ich fotografieren? Wer darf meine Bilder verwenden und wer nicht? Wann ist eine Verwendung rechtswidrig? Das sind Fragen, die sich Fotografen wie Bildnutzer regelmäßig stellen (müssen). Viele Themen konnten wir in unseren Beiträgen bereits beantworten. Manche Fälle sind allerdings derart speziell oder vom Einzelfall abhängig, dass sie (bisher) unbeantwortet geblieben sind. Damit das nicht so bleibt, melden Sie sich mit Ihrer Frage gerne bei uns.

Die Autoren

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Dennis Tölle
Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei tww.law in Bereichen des Wettbewerbs-, Marken- und Medienrechts.
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Florian Wagenknecht
Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei tww.law in Bereichen des Datenschutz, IT & E-Commerce und Urheberrechts.
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