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auch heute senden wir Ihnen gerne unseren Newsletter. Darin enthalten sind die Themen aus dem Bereich Foto- und Urheberrecht, die uns und unsere Leser in der vergangenen Woche beschäftigt haben.
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Sie haben Anregungen oder Fragen? Dann nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf. Ihnen gefällt der Newsletter? Dann leiten Sie ihn gerne an Ihre Freunde und Kollegen weiter.
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Herzliche Grüße und bleiben Sie gesund!
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Aktuelles & Interessantes
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Bundestag verabschiedet Gesetz gegen „Upskirting” und Gaffer-Fotos
Der Bundestag hat den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Persönlichkeitsschutz bei Bildaufnahmen beschlossen. Der Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, den geschützten Personenkreis auf Verstorbene auszuweiten. Vom Straftatbestand erfasst werden das Herstellen und das Übertragen einer Bildaufnahme, die in grob anstößiger Weise eine verstorbene Person zur Schau stellt, sowie das Herstellen und das Übertragen einer Bildaufnahme von bestimmten gegen Anblick geschützten Körperteilen. Auch das Gebrauchen und Zugänglichmachen von solchen Bildaufnahmen gegenüber Dritten wird erfasst.
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Hintergrund ist dem Entwurf zufolge, dass Schaulustige bei Unfällen oder Unglücksfällen Bildaufnahmen vom Geschehen, insbesondere von verletzten und verstorbenen Personen, anfertigen und diese Aufnahmen über soziale Netzwerke verbreiten. Oftmals würden solche Bildaufnahmen auch an die Medien weitergegeben. Den damit verbundenen Verletzungen der Rechte der Abgebildeten gelte es zu begegnen.
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Darüber hinaus gebe es Fälle, in denen unbefugt eine in der Regel heimliche Bildaufnahme hergestellt oder übertragen wird, die den Blick unter den Rock oder unter das Kleid einer anderen Person zeigt. Auch entsprechende Bildaufnahmen, die in den Ausschnitt gerichtet sind und die weibliche Brust abbilden, würden gefertigt. Damit setze sich der Täter über das Bestreben des Opfers, diese Körperregionen dem Anblick fremder Menschen zu entziehen, grob unanständig und ungehörig hinweg und verletze damit die Intimsphäre des Opfers.
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Instagram: Offensichtliche Werbung muss nicht gekennzeichnet werden
Influencer müssen ihre Beiträge nicht ausdrücklich als Werbung kennzeichnen, wenn es für VerbraucherInnen offensichtlich ist, dass es sich um Werbung handele. So entschied nun das Hanseatische Oberlandesgericht. Dem Rechtsstreit lag das Vorgehen eines Wettbewerbsverbandes gegen eine Influencerin mit 1,7 Millionen Followern bei Instagram zugrunde. Sie veröffentlichte regelmäßig Beiträge, kennzeichnete aber nur solche Beiträge als Werbung, für die sie eine Bezahlung von Unternehmen erhält, deren Produkte gezeigt werden. Der Wettbewerbsverband rügte das Fehlen einer entsprechenden Kennzeichnung als Werbung und musste nun eine Niederlage einstecken. Das OLG stellte fest, dass eine Irreführung der Verbraucher ausgeschlossen sei, da der kommerzielle Zweck der beanstandeten Postings offensichtlich sei (OLG Hamburg, Urteil v. 2. Juli 2020 Az. 15 U 142/19).
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The Female Company und die Agentur Scholz & Friends sind derzeit einem Plagiatsvorwurf zu ihrer Werbekampagne „One Girl, One Cup“ ausgesetzt.
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Das OLG Frankfurt a.M. sieht in einem aktuellen Beschluss den Unterlassungsstreitwert in einer Spannbreite zwischen 5.000 – 7.000 € je Bild.
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Die Feuerwehr verstößt mit der Weitergabe von Einsatz-Fotos an die Presse nicht gegen das Kartellrecht. Ein Fotojournalist hatte gegen diese Praxis geklagt.
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In dem durch das LG Berlin zu entscheidenden Fall ging es um die Zulässigkeit einer Bildveröffentlichung ohne vorliegende Einwilligung des Abgebildeten. Der tatsächliche Hintergrund erwies sich dabei als durchaus brisant.
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Am Berliner Bahnhof Südkreuz haben ab 2017 ein Jahr lang 300 Freiwillige an einem Pilotprojekt zur automatischen Gesichtserkennung teilgenommen. Zumindest von zweien der Teilnehmer sind Fotos aus diesem Projekt abhandengekommen – und bei der Tagesschau gelandet.
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Sie haben Fragen?
Wen und was darf ich fotografieren? Wer darf meine Bilder verwenden und wer nicht? Wann ist eine Verwendung rechtswidrig? Das sind Fragen, die sich Fotografen wie Bildnutzer regelmäßig stellen (müssen). Viele Themen konnten wir in unseren Beiträgen bereits beantworten. Manche Fälle sind allerdings derart speziell oder vom Einzelfall abhängig, dass sie (bisher) unbeantwortet geblieben sind. Damit das nicht so bleibt, melden Sie sich mit Ihrer Frage gerne bei uns.
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Die Autoren
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Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei tww.law in Bereichen des Wettbewerbs-, Marken- und Medienrechts.
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Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei tww.law in Bereichen des Datenschutz, IT & E-Commerce und Urheberrechts.
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