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auch heute senden wir Ihnen gerne unseren Newsletter. Darin enthalten sind die Themen aus dem Bereich Foto- und Urheberrecht, die uns und unsere Leser in der vergangenen Woche beschäftigt haben.
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Sie haben Anregungen oder Fragen? Dann nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf. Ihnen gefällt der Newsletter? Dann leiten Sie ihn gerne an Ihre Freunde und Kollegen weiter.
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Herzliche Grüße und bleiben Sie gesund!
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The Female Company und die Agentur Scholz & Friends sind derzeit einem Plagiatsvorwurf zu ihrer Werbekampagne „One Girl, One Cup“ ausgesetzt.
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Aktuelles & Interessantes
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OLG München bestätigt: Cathy Hummels trifft keine Kennzeichnungspflicht auf Instagram
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Das Oberlandesgericht München hat die Entscheidung der Vorinstanz bestätigt: Das Landgericht München hatte mit Urteil vom 29. April 2019 (4 HK O 14312/18) entschieden, dass die Instagram-Posts der beklagten Influencerin Cathy Hummels keine getarnte Werbung darstellten. Zwar handele sie gewerblich, weil sie durch die Posts verlinkte und ihr eigenes Unternehmen fördere. Dies sei jedoch für die angesprochenen Verkehrskreise erkennbar und damit nicht kennzeichnungspflicht. Entscheidend sei auch gewesen, dass sie für die Verlinkung keine Gegenleistung erhalten habe. Das OLG schloss sich dieser Auffassung nun an und verneinte sowohl ein unlauteres Verhalten Hummel's als auch eine geschäftliche Handlung. Angesichts der grundsätzlichen Bedeutung der Sache sowie unterschiedlicher Rechtsprechung zu der Thematik ließ das OLG die Revision zum Bundesgerichtshof zu.
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Stones vs. Trump: You Can’t Always Get What You Want
Der US-Präsident hat sich mit der wiederholten Nutzung von Werken der Rolling Stones auf seinen Wahlkampfveranstaltungen Ärger eingehandelt. Zwar hat sein Wahlkampfteam ursprünglich eine Lizenz zur Nutzung eingeholt, allerdings sei diese durch den Widerspruch der Künstler erloschen.
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Die Lizenzvergabe erfolgt in den Vereinigten Staaten zentral über die Gesellschaft zur Wahrnehmung der Urheberrechte (Broadcast Music Incorporated (BMI)). Legt ein Künstler gegen die Rechteeinräumung Widerspruch ein (wie z. B. die Rolling Stones), wird eine Nutzung unzulässig. Sollte eine Nutzung zukünftig erneut stattfinden, haben die Rolling Stones die Einreichung einer Klage gegen den US-Präsidenten angekündigt.
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Neben den Rolling Stones sind auch die Künstler Neil Young, Ozzy Osbourne, Guns N' Roses, Rihanna, Adele und Pharell Williams nicht mit der Nutzung ihrer Werke durch Donald Trump und sein Team einverstanden (Deadline v. 27. Juni 2020).
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Das OLG Frankfurt a.M. sieht in einem aktuellen Beschluss den Unterlassungsstreitwert in einer Spannbreite zwischen 5.000 – 7.000 € je Bild.
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Ein Bild von einem Oldtimer ist keine Eigentumsbeeinträchtigung. Ein solches Foto darf auch verwertet werden.
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Die Feuerwehr verstößt mit der Weitergabe von Einsatz-Fotos an die Presse nicht gegen das Kartellrecht. Ein Fotojournalist hatte gegen diese Praxis geklagt.
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Das OLG Köln urteilt, dass die MFM-Tabelle für Lichtbilder eines professionellen Fotografen zur richterlichen Schadensschätzung gemäß § 287 ZPO herangezogen werden kann.
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In dem durch das LG Berlin zu entscheidenden Fall ging es um die Zulässigkeit einer Bildveröffentlichung ohne vorliegende Einwilligung des Abgebildeten. Der tatsächliche Hintergrund erwies sich dabei als durchaus brisant.
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Am Berliner Bahnhof Südkreuz haben ab 2017 ein Jahr lang 300 Freiwillige an einem Pilotprojekt zur automatischen Gesichtserkennung teilgenommen. Zumindest von zweien der Teilnehmer sind Fotos aus diesem Projekt abhandengekommen – und bei der Tagesschau gelandet.
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Ein neues Urteil des Bundesgerichtshofes zur Bildberichtserstattung und der Frage, wann die Pressefreiheit dem Persönlichkeitsrecht vorgehen kann.
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Das OVG NRW hat bestätigt, dass die Polizei keine Fotos von Demonstrationen anfertigen und für die Öffentlichkeitsarbeit nutzen darf.
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§ 22 f. KUG unter Berücksichtigung von Art. 85 Abs. 2 DSGVO und die hierzu in der Rechtsprechung ergangenen Grundsätze mit Blick auf Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen anwendbar.
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Sie haben Fragen?
Wen und was darf ich fotografieren? Wer darf meine Bilder verwenden und wer nicht? Wann ist eine Verwendung rechtswidrig? Das sind Fragen, die sich Fotografen wie Bildnutzer regelmäßig stellen (müssen). Viele Themen konnten wir in unseren Beiträgen bereits beantworten. Manche Fälle sind allerdings derart speziell oder vom Einzelfall abhängig, dass sie (bisher) unbeantwortet geblieben sind. Damit das nicht so bleibt, melden Sie sich mit Ihrer Frage gerne bei uns.
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Die Autoren
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Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei tww.law in Bereichen des Wettbewerbs-, Marken- und Medienrechts.
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Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei tww.law in Bereichen des Datenschutz, IT & E-Commerce und Urheberrechts.
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