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auch heute senden wir Ihnen gerne unseren Newsletter. Darin enthalten sind die Themen aus dem Bereich Foto- und Urheberrecht, die uns und unsere Leser in der vergangenen Woche beschäftigt haben.
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Sie haben Anregungen oder Fragen? Dann nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf. Ihnen gefällt der Newsletter? Dann leiten Sie ihn gerne an Ihre Freunde und Kollegen weiter.
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Herzliche Grüße und bleiben Sie gesund!
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Aktuelles & Interessantes
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Klarstellung verfassungsrechtlicher Maßgaben für strafrechtliche Verurteilungen wegen ehrbeeinträchtigender Äußerungen
Das Bundesverfassungsgericht hat in vier Entscheidungen die maßgeblichen Aspekte zur Abgrenzung von Meinungsfreiheit und strafbarer Beleidigung dargelegt. Im Wesentlichen fasst das Gericht in den Entscheidungen seine bisherige Rechtsprechung zusammen. Auch wenn die Ergebnisse der Entscheidungen unterschiedlich ausfallen, sind die aufgestellten Maßgaben für die zukünftigen Streitigkeiten wesentlich. Wesentlicher Aspekt der Entscheidungen ist die Ansage des Gerichts, dass es gerade nicht ausreicht, eine Interessenabwägung nur formal durchzuführen. Verfassungsrechtlich geboten wäre eine Auseinandersetzung mit der ganz konkreten Situation, in der die jeweilige Äußerung gefallen ist. So heißt es u.a. "Die Entscheidungen gehen auf Inhalt, Anlass, Motivation sowie die konkrete Wirkung der Äußerung unter den konkreten Umständen des Falls nicht sachhaltig ein, sondern weisen der Äußerung ohne nähere Begründung eine unmittelbar in die Privatsphäre reichende Bedeutung zu, obwohl es angesichts der sonstigen Äußerungen des Beschwerdeführers in dem Verfahren naheliegend gewesen wäre, sie in erster Linie auf das politische Handeln des Finanzministers zu beziehen." (BVerfG, Beschlüsse vom 19. Mai 2020, Az.: 1 BvR 2459/19, 1 BvR 2397/19, 1 BvR 1094/19 und 1 BvR 362/18; Pressemitteilung Nr. 49/2020 vom 19. Juni 2020).
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Internet Archive wird wegen digitaler Bibliothek verklagt
Die vier großen US-Buchverlage Hachette, HarperCollins, Penguin Random House und Wiley haben in New York eine gemeinsame Klage gegen das Internet Archive eingereicht. Dieses ist vor allem für seine sog. Waybackmachine bekannt. Daneben betreibt das Internet Archive aber schon seit 2006 das "Open Library"-Projekt. Weil im Zuge der Corona-Pandemie die meisten öffentlichen Bibliotheken geschlossen hatten, wurden viele Beschränkungen dieser virtuellen Bibliothek aufgehoben und die "National Emergency Library" ausgerufen. Im März 2020 waren so insgesamt 1,4 Millionen Bücher für jedermann frei digital ausleihbar (Bericht bei Netzpolitik.org v. 12. Juni 2020).
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Das OLG Frankfurt a.M. sieht in einem aktuellen Beschluss den Unterlassungsstreitwert in einer Spannbreite zwischen 5.000 – 7.000 € je Bild.
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Ein Bild von einem Oldtimer ist keine Eigentumsbeeinträchtigung. Ein solches Foto darf auch verwertet werden.
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Die Feuerwehr verstößt mit der Weitergabe von Einsatz-Fotos an die Presse nicht gegen das Kartellrecht. Ein Fotojournalist hatte gegen diese Praxis geklagt.
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Das OLG Köln urteilt, dass die MFM-Tabelle für Lichtbilder eines professionellen Fotografen zur richterlichen Schadensschätzung gemäß § 287 ZPO herangezogen werden kann.
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In dem durch das LG Berlin zu entscheidenden Fall ging es um die Zulässigkeit einer Bildveröffentlichung ohne vorliegende Einwilligung des Abgebildeten. Der tatsächliche Hintergrund erwies sich dabei als durchaus brisant.
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Am Berliner Bahnhof Südkreuz haben ab 2017 ein Jahr lang 300 Freiwillige an einem Pilotprojekt zur automatischen Gesichtserkennung teilgenommen. Zumindest von zweien der Teilnehmer sind Fotos aus diesem Projekt abhandengekommen – und bei der Tagesschau gelandet.
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Ein neues Urteil des Bundesgerichtshofes zur Bildberichtserstattung und der Frage, wann die Pressefreiheit dem Persönlichkeitsrecht vorgehen kann.
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Das OVG NRW hat bestätigt, dass die Polizei keine Fotos von Demonstrationen anfertigen und für die Öffentlichkeitsarbeit nutzen darf.
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§ 22 f. KUG unter Berücksichtigung von Art. 85 Abs. 2 DSGVO und die hierzu in der Rechtsprechung ergangenen Grundsätze mit Blick auf Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen anwendbar.
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Sie haben Fragen?
Wen und was darf ich fotografieren? Wer darf meine Bilder verwenden und wer nicht? Wann ist eine Verwendung rechtswidrig? Das sind Fragen, die sich Fotografen wie Bildnutzer regelmäßig stellen (müssen). Viele Themen konnten wir in unseren Beiträgen bereits beantworten. Manche Fälle sind allerdings derart speziell oder vom Einzelfall abhängig, dass sie (bisher) unbeantwortet geblieben sind. Damit das nicht so bleibt, melden Sie sich mit Ihrer Frage gerne bei uns.
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Die Autoren
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Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei tww.law in Bereichen des Wettbewerbs-, Marken- und Medienrechts.
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Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei tww.law in Bereichen des Datenschutz, IT & E-Commerce und Urheberrechts.
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