Der Streit um das Affen-Selfie – Nun beansprucht Peta Urheberrecht [Update]

Das Foto des Makake-Affen Naruto ist das, was man als ein perfektes Selfie bezeichnen könnte: Verschwommener Hintergrund, Hauptperson gut belichtet und lachend in der Mitte des Bildes und tolle Farben. Doch das Verwunderliche an diesem Bild ist, dass der Affe es selbst geschossen hat. Der britische Fotograf Slater hat dazu lediglich seine Kamera auf einem Stativ an der richtigen Stelle platziert.

Affe fertigt Selfie an – Gestritten wird um das Urheberrecht

Doch der momentane Hype im Internet um Tierfotos bringt einige Unsicherheiten mit sich: Wer darf mit diesem Foto Geld verdienen? Wem stehen die Rechte am Bild zu? Um genau diese Frage wird sich seit der Entstehung des Bildes gestritten. Neben dem Eigentümer der Kamera meldete sich jetzt auch die Tierschutzorganisation Peta zu Wort.

Ihrer Meinung nach liege das Urheberrecht nicht bei dem britischen Fotografen Slater, sondern beim Affen selbst. Sie als Tierschutzorganisation wolle nun die Rechte am Bild vor den amerikanischen Gerichten einklagen. Schließlich habe der Affe Naruto das Foto zielgerichtet und mit voller Absicht gemacht. Damit müsse er auch Urheber und Eigentümer seines Selfies sein.

Kein Urheberrecht in Deutschland für Affen-Selfie

Nach dem deutschen Urheberrecht ist die Sache eigentlich klar (wir berichteten bereits). Das Urheberrecht liegt weder bei Slater noch beim Affen. Denn ein Affe kann nach dem deutschen Recht kein Werk im Sinne des Urheberrechtsgesetzes erschaffen. Hierfür fehlt es dem Affen bereits an der persönlichen geistigen Schöpfungshöhe.

Weiterhin handelt es sich bei dem Affen-Selfie auch nicht um ein Lichtbild im Sinne des § 72 UrhG. Denn der Gesetzgeber hat bei Schaffung des Gesetzes nicht zwischen Lichtbildwerk und Lichtbilder unterschieden, um Abgrenzungsschwierigkeiten zu vermeiden. Damit gilt das Kriterium, dass das Werk auch von Menschenhand geschaffen sein muss, auch für das Lichtbild. Ist das Lichtbild nicht von Menschenhand geschaffen, so greift für dieses leider auch kein urheberrechtlicher Schutz.

Unklare Rechtslage um das Affen-Selfie in Amerika

Doch so klar wie im deutschen Recht scheint die Sache im anglo-amerikanischen Recht nicht zu sein. Zuletzt hat sich der 9th Circuit Court in San Francisco mit der Frage der Urheberschaft beschäftigen dürfen. Eine Entscheidung wird aufgrund des doch rechtlich komplizierten Präzedenzfalls erst in drei bis zwölf Monaten erwartet.

Strittig ist die Sache im anglo-amerikanischen Recht einzig und alleine, weil das Copyright-Gesetz ausdrücklich von einem Autor spricht, nicht aber ausdrücklich von einem Menschen. David Favre – ein Professor der University of Michigan – steht hinter der Ansicht der Tierschutzorganisation. „Peta könnte Recht haben, aber es wird ein langer Kampf werden.“

Bislang erkennen auch amerikanische Gerichte keine Urheberschaft an

Bislang folgten die Gerichte in den USA der Argumentation der Tierschutzorganisation nicht. Nach eigenen Angaben wolle Peta an den Einnahmen nichts verdienen, sondern die Einnahmen dazu nutzen, die bedrohten Makake-Affen vor dem Aussterben zu bewahren.

Doch auch der Eigentümer der Kamera versuchte bislang seine Ansprüche vor den amerikanischen Gerichten durchzusetzen. Durch die Veröffentlichung des Fotos auf Wikimedia Commons habe er sehr viel Geld verloren. Das was er an dem Foto letztlich verdient hat, reichte gerade mal um seine Reisekosten zu decken. Für die Reparatur der Kamera habe es allerdings nicht mehr gereicht.

Daher scheute der Fotograf keine Kosten und klagte vor den amerikanischen Gerichten gegen Wikimedia Commons auf Schadensersatz. Schließlich sei er die Intelligenz hinter dem Foto. Er habe die ganze Sache inszeniert, sodass der Affe nur noch den Auslöser hat drücken müssen. Zudem müsse das Urheberrecht, was ihm in Großbritannien zustehe, schließlich weltweit gelten.

Keine Urheberschaft an Werken die durch Tiere entstanden sind

Die Richter folgten seiner Argumentation allerdings nicht. Laut ihrer Ansicht besitze niemand das Urheberrecht an dem Affen-Selfie, nicht mal der Affe selbst. Damit sei das Bild schlichtweg gemeinfrei und könne von jedermann genutzt werden. Die Richter stützten sich bei ihrer Entscheidung auf ein Gutachten der US-Copyright Behörde. Darin erklärten Experten, dass „niemand das Urheberrecht an Bildern besitze, die durch Natur, Tiere und Pflanzen entstanden sind.“

Ob andere Gerichten in den Rechtstreitigkeiten mit Peta und Slater ebenfalls so entscheiden werden, bleibt abzuwarten. Die Entscheidung des 9th Circuit Court in San Francisco in der Sache Peta – Narruto wird Gewissheit über die Einstellung der amerikanischen Rechtsprechung mit sich bringen.

[Update 12. September 2017] Tierschützer geben auf – Streit um Affen-Selfie endet mit einem Vergleich

Der Streit um das Affen-Selfie zwischen der Tierschutzorganisation Peta und dem Fotografen Slater vor der 9th Circuit Court in San Francisco wurde nun endgültig beendet. Laut Meldung der Tierschutzorganisation Peta schlossen die beiden Parteien einen außergerichtlichen Vergleich und umgingen so ein Urteil des Gerichts.

Der Fotograf Slater erklärte sich dazu bereit 25 % seiner Einnahmen durch das Affen-Selfie an gemeinnützige Organisationen zu spenden; selbstverständlich an Organisationen die sich nachhaltig um den Schutz der seltenen Makake-Affen in Indien bemühen.

Mit dem Vergleich endet leider eine weitere Möglichkeit wichtige Rechtsfragen rund um das Thema des Urheberrechts bei „nicht-menschlichen Tieren“ auf internationaler Ebene zu beantworten.

(Foto: © HenningManninga – Fotolia.com)

7 Gedanken zu „Der Streit um das Affen-Selfie – Nun beansprucht Peta Urheberrecht [Update]“

  1. Rein prozessual stellt sich aus meiner Sicht noch eine andere Frage: Weshalb vermeint Peta, sie seien berechtigt, die Interessen des Affen wahrzunehmen? Auf eine der Organisation erteilte Vertretungsvollmacht wird Peta sich zweifellos nicht berufen können.

    Ebensowenig würde nach österreichischem – und wohl auch deutschem – Rechtsverständnis ausreichen, dass der Tierschutz zweifelsohne das von Peta verfolgte Ziel ist – diese gilt nämlich selbstverständlich ebenso für 1000e andere Tierschutzorganisationen in gleichem Maße. Dann wären diese alle zur Klage berechtigt (womit dann wiederum auch geklärt werden müsste, wie allfällige Einnahmen aus dem Foto zwischen ihnen zu teilen sind…).

    Insofern ist durchaus überraschend, dass sich die Gerichte überhaupt mit der Argumentation von Peta auseinandersetzen. Das amerikanische Rechtssystem lässt einmal mehr staunen.

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  2. Ich finde diesen Verfahren extrem lächerlich. PETA verschwendet so viel Geld, welches den Tieren zugute kommen könnte. Da weiß ich wieder, wieso ich solchen Organisationen kein Geld spende. Schade eigentlich, denn das Selfie ist wirklich schön und sorgt für die notwendige Aufmerksamkeit, welche die Tiere dringend benötigen.

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  3. Nach dem menschlichen Recht ist das Affenexemplar Naruto keine natürliche Person und kann daher nicht die Rechte einer natürlichen Person geltend machen. Die Affenart Makake darf jedoch als mit dem Status einer juristischen Person ausgestattet wahrgenommen werden, deren Rechtsansprüche durch menschliche Repräsentanten geltend gemacht werden können. Auf Grundlage dieses Rechtsverständnisses werden bspw. Abwägungen in Konflikten zwischen Naturschutzrecht und Wirtschaftsrecht getätigt, etwa in Interessenkonflikten zwischen einer natürlichen Art und einem Konzern. Die treuhänderische Repräsentation der Interessen einer natürlichen Art obliegt, da keine gesetzliche Zuständigkeitsregelung besteht, demjenigen der es besser tut als andere (Initiativprinzip). Dazu können auch Bildverwertungsrechte gezählt werden.

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