120,00 € Schadensersatz für Nutzung eines Fotos bei eBay

Bilder klauen bleibt weiterhin ein Volkssport. Insbesondere für eBay werden seit jeher fremde Bilder genutzt, um die eigenen Produkte anzupreisen. Das LG Köln stellte mit Urteil vom 27.05.2014, Az.: 14 S 38/13 klar, dass 20,00 € Schadensersatz für ein qualitativ hochwertiges Foto zu wenig ist. Es wies das AG Köln zu Recht auf dessen fehlerhafte Rechtsausführung hin.

Fotonutzung in privater eBay-Auktion

Der eBay-Verkäufer hat eine „HAVANA CLUB RUM EISBOX“ im Privatverkauf auf eBay angeboten. Zur Illustration nutzte er ein fremdes Bild von einer Webseite.

Das AG Köln befand 20,00 € Schadensersatz pro Lichtbild angemessen, da für private Fotografien kein Markt vorhanden sei (Urteil vom 03.07.2013, Az. 125 C 56/13). Die MFM-Tabelle könne nicht angewendet werden. Sie stelle eine unangemessene Berechnung dar.

LG Köln: 120,00 € Schadensersatz für Foto bei eBay angemessen

Das Gericht sprach sich für einen Schadensersatz in Höhe von 120,00 € aus. Im Rahmen der Lizenzanalogie ist das zu zahlen, was der Verletzer als angemessene Vergütung hätte entrichten müssen, wenn er die Erlaubnis zur Nutzung des Bildes eingeholt hätte.

Heranziehung der MFM-Tabelle bei qualitativ hochwertigen Fotos

Die MFM-Tabelle sei für eine Bemessung des Schadens heranzuziehen, wenn es sich – wie vorliegend – nicht um die unberechtigte Nutzung einfacher „Schnappschüsse“ sondern qualitativ hochwertiger Fotos handele, auch wenn diese nicht von einem Berufsfotografen angefertigt worden seien. Es sei lediglich ein Abschlag vorzunehmen, der in diesem Fall mit 20% angemessen sei. Im Ergebnis seien 120,00 € angemessen.

Entscheidung des LG folgerichtig

Natürlich muss man dem AG Köln zu Gute halten, dass es unseriöse Geschäftspraktiken und Abzocke Einhalt gebieten möchte. Das ist jedoch kein Grund zu realitätsfernen Ergebnissen zu gelangen.

Schon der Ansatz des AG Köln, dass für privat erstellte Fotografien kein Markt vorhanden sei, ist zu kurz gedacht. Natürlich besteht im privaten Bereich kaum ein Markt mit Angebot- und Nachfrage; doch gerade für Bilder die denen ähneln, für die es einen Markt gibt – und das sind Bilder mit einem gewissen Grad an Professionalität – muss man auch die gleichen Maßstäbe setzen. Denn eben weil die Bilder qualitativ gut sind, werden sie ja gerade so oft geklaut. Die MFM-Tabelle muss als Richtwert herangezogen werden, um zu einem sachgerechten Ergebnis zu kommen. Es ist nicht ersichtlich, warum dem (privaten) Urheber auf einmal seine schutzwürdigen Interessen entzogen werden sollten. Auch das Gesetz zur Regelung unseriöser Geschäftspraktiken gibt keinerlei Hinweise auf eine notwendige Minderung des Lizenzschadensersatzes.

Daher ist in diesem Fall dem LG Köln nur zuzustimmen: Pauschal 20,00 € Schadensersatz für Bilderklau ist definitiv zu wenig.

(Foto: eBay Inc.)

2 Gedanken zu „120,00 € Schadensersatz für Nutzung eines Fotos bei eBay“

  1. Hallo

    ich bin ein gewerblicher Verkäufer und jemand nutzt 3 meiner Bilder privat um etwas auf Ebay zu versteigern. Meine Bilder haben keine Wasserzeichen oder ähnliches. Macht es trotzdem Sinn einen Anwalt zu beauftragen?

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