Ärger im Kino wegen Google Glass

Der „Tatort“ ist ein Kino in Columbus, Ohio. Ein Pärchen ging ins Kino und der Mann trug, wie schon zuvor, seine Google-Glass Brille. Da es sich um eine Brille mit echten Brillengläsern handelt, nahm er die Brille auch nicht ab sondern schaltete die Brille nur aus.

Während des Filmgenusses wurde ihm plötzlich die Brille abgenommen, ein Ausweis vor die Nase gehalten und er wurde vor den Kinosaal beordert. Dort erwartete ihn ein Aufgebot an Polizisten. Ihm wurde vorgeworfen, den Film illegal mitgeschnitten zu haben.

Mittendrin statt nur dabei

Er und seine Frau wurden zu einem „freiwilligen“ Gespräch in zwei getrennte Räume geführt. Mitarbeiter von Homeland Security stellten ihm Fragen darüber wer er sei, wo er lebe, arbeite, wie viele Computer er habe und wem er die Aufnahme gebe. Der Mann beteuerte immer wieder seine Unschuld und überzeugte die Agenten schließlich, die Brille zu untersuchen. Darauf befand sich außer privaten Aufnahmen nichts.

Die Beamten gingen. Stattdessen kam ein Vertreter der US-Film-Vereinigung (Motion Picture Association of America) herein. Als „Entschädigung“ für die mehr als drei Stunden Trouble wurden ihm vier Kinokarten im Wert von 30 $ gegeben.

Den kompletten Bericht gibt es hier.

(Bild:© Sergio J Lievano – Fotolia.com)

2 Gedanken zu „Ärger im Kino wegen Google Glass“

  1. Das kann bei uns noch schlimmer kommen, wenn sich herumspricht, dass lt. UrhG § 53 Abs. 7 Videoaufnahmen von durch das UrhG geschützten Darbietungen (z. B. Freilichttheater, Tanz und  Musik in Fußgängerzonen) selbst auf Straßen und Plätzen im öffentlichen Raum nicht einmal für den privaten Gebrauch angefertigt werden dürfen. Einzelbilder (also Fotos) von solchen Darbietungen sind dagegen für den Privatgebrauch zum Glück erlaubt.
    MfG
    Johannes

    Antworten

Schreibe einen Kommentar