Eigene Straftaten besser nicht fotografieren

Heutzutage wird ja alles fotografiert. Denn die kleinen digitalen Helferlein sind überall dabei – sei es das Smartphone, der PDA oder die handliche Digitalkamera. Auch Straftaten, die man selbst begangen hat, werden unter anderem festgehalten. Und auch diese Fotos kann man dann gleich – vermeintlich anonym – in Sozialen Netzwerken teilen. Dass das allerdings keine allzu gute Idee ist, musste kürzlich der Mitarbeiter einer Burgerbraterei erfahren. Er hatte nämlich dabei nicht daran gedacht, dass die veröffentlichte Fotodatei auch den Ort des Geschehens verriet, in den so genannten EXIF-Daten.

Doch von Anfang an:

Ein wohl leicht unzufriedener Mitarbeiter in einem solchen Hamburger-Restaurant stellte sich auf den frisch geschnibbelten, zum Garnieren der Hamburger gedachten Salat. Mit Schuhen. Und fotografierte das.

Doch damit nicht genug. Er veröffentlichte das leicht Ekel erregende Foto dann auf der berüchtigten Bilderplattform 4chan und kommentierte es mit den Worten: „This is the lettuce you eat at Burger King.“ (deutsch: „Das ist der Salat, den du bei Burger King isst.“) Das war um 11.38 Uhr. Keine 10 Minuten später kommentierte ein anderer 4chan-Nutzer, dass sich aus den EXIF-Daten der Ort des Geschehens ergeben würde. Dort gab es nur eine Filiale der Bullettenbraterei – und dieser wurde der Vorfall auch per E-Mail mit angehängtem Foto gemeldet. „Enjoy getting fired“, freu Dich auf die Kündigung, wurde dem Fotografen gewünscht. Und die Kündigung ließ dann wohl auch nicht lange auf sich warten. (Siehe hierzu den Bericht auf mashable.com mit Hinweis auf den Original-Eintrag bei 4chan.)

Eine nette, kleine Geschichte. Doch diese Geschichte zeigt, dass man vorsichtig sein sollte mit Bildmaterial, das man selbst fotografiert hat: Wird das Foto mithilfe eines aktuellen Smartphones oder einer entsprechenden Kamera gemacht, so finden sich in den Bilddateien auch zahlreiche Informationen, die man eigentlich lieber nicht von sich preis geben will. Das musste unser Salat-mit-den-Füßen-Treter ja schmerzhaft am eigenen Leib erfahren.

Weitere Beispiele gefällig?

 

  • … ich dachte, da wärst Du noch in der Besprechung gewesen …?!
    Datum und Uhrzeit der Aufnahme stehen in den EXIF-Daten. Wenn Sie also ein Bild aus dem Café um die Ecke veröffentlichen, versehen mit einer Zeitangabe, zu der Sie eigentlich hätten für Ihren Arbeitgeber tätig sein sollen, könnte das arbeitsrechtliche Folgen haben. Oder Ihr Lebenspartner kommt so Ihrer (Not-)Lüge auf die Schliche…
  • Personifizierte Werbung
    Hersteller und Modell der Kamera werden so öffentlich. Das könnten findige Menschen dazu nutzen, um Ihnen entsprechende personalisierte Werbung zukommen zu lassen.
  • Spam, Viren etc.
    Da auch beispielsweise die Firmware-Version sich in den Daten befindet, könnte Ihnen auch eine E-Mail zugesandt werden, die Sie auf ein Update hinweist. Praktischerweise wird Ihnen auch gleich ein Link zum Update angeboten – nur, dass sich dahinter dann eine Seite oder ein Programm verbirgt, das virenverseucht ist.
  • Interessant auch für Diebe
    Ach, das Foto, das Sie gerade bei Facebook gepostet haben, wurde in einem Hotel auf Mallorca aufgenommen? Dann könnte es ja sein, dass Ihre Wohnung in Heidelberg leer steht. Da könnte man ja gleich mal nachschauen.

Es gilt also bei Fotos dasselbe wie bei allen Veröffentlichungen in Sozialen Netzwerken bzw. im Internet: Achten Sie darauf, was Sie veröffentlichen. Bedenken Sie die Konsequenzen, die Ihr Posting haben könnte. Und schauen Sie lieber zweimal nach, was Sie eigentlich veröffentlichen. Sie könnten es sonst bereuen.

(Bild: © koya79 – Fotolia.com)

[box type=“info“ size=“medium“] Dieser Beitrag wurde von unserem Gastautor Sebastian Dosch verfasst. Er ist seit 1999 Rechtsanwalt und seit 2007 Fachanwalt für Informationstechnologierecht (IT-Recht). Berufserfahrung hat er nicht nur als Anwalt gesammelt, sondern auch in IT-Unternehmen, in der Softwareentwicklung, als Internet-Manager für einen Fachverlag und im Bereich Electronic Publishing. Dabei ist er darauf bedacht, sich nicht hinter juristischem Fachchinesisch zu verstecken, sondern Klartext zu reden. Hier hilft ihm seine jahrelange Erfahrung als freier Mitarbeiter einer Lokalzeitung und seine ausgesprochene Liebe gegenüber der deutschen Sprache. Folgerichtig nennt sich sein Blog auch “kLAWtext” [http://www.klawtext.de]. [/box]

10 Gedanken zu „Eigene Straftaten besser nicht fotografieren“

  1. Man kann die Exif-Daten beim Speichern mit manchen Bildverarbeitungsprogrammen löschen, wie z.B. mit Thumbs Plus. Es macht selten Sinn, eine 16 Megapixel große Original-Bilddatei in solche Internetplattformen hochzuladen. Besser ist, man verkleinert die Bilder vorher und speichert sie dann ohne Exif ab. Die Originale sollte man sowieso nie aus der Hand geben.
    Neben Exif gibt es aber auch noch Kommentare in der Bilddatei als auch IPTC-Daten. In den IPTC-Daten stehen dann so nette Dinge wie u.a. Lizenzen, Autor und Copyright. Hat man ein Programm das IPTC lesen kann, kann man sich mal Bilder, die man aus dem Internet geladen hat, durchschauen, ob nicht Copyright Getty Images oder ähnliches drin steht.
    Es gibt auch so „unbedarfte“ Leute/Firmen/Hotels die einem ein Bild zur Veröffentlichung in einem Blog geben und behaupten, das wäre ihres und sie hätten die Rechte darauf. In Blick in die IPTC könnte eine andere Wahrheit ans Licht bringen.

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  2. @Ratzinger: Da beim Hamburger-Restaurant ein Bindestrich zwischen beiden Wörtern ist, meinte man nicht ein Hamburger Restaurant, sondern eben ein Hamburger-Restaurant im Sinne eines Burger-Restaurant (wie Fisch-Restaurant).

    Deutsche Sprache, Schwere Sprache.

    MaikD 

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  3. Ich kann mir nicht vorstellen, dass Uhrzeit und Datum („Besprechung“ Beispiel) irgend eine Beweiskraft haben. Die Uhr in meiner Kamera habe ich ewig nicht mehr korrigiert. Auch die anderen Infos in den EXIF-Daten lassen sich kinderleicht ändern. Wenn man diesen Daten Beweiskraft zubilligen würde, dann wäre falschen Anschuldigungen doch Tür und Tor weit geöffnet.

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  4. @Heiner
    Es muss ja nicht immer ein rechtsstaatliches Verfahren Hintergrund der durch Exif-Daten aufgeworfenen Fragen sein. Im Besprechungsbeispiel denken Sie sich bitte die Ehefrau, die ihren Göttergatten in Verdacht hat fremdzugehen. Dieser Verdacht könnte sich – fern von strafrechtlicher Verantwortung – durch ein solches Foto durchaus erhärten. Und im Falle des geschassten (nicht Hamburger aber Hamburger-)Braters gehe ich auch davon aus, dass die im Bild sichtbaren Dinge bereits ausreichen, um den Verdacht zu erhärten. Und neben dem Strengbeweis im juristischen Sinne gibt es ja auch noch den Indizienbeweis. Und da könnten die Exif-Daten schon als Indiz durchgehen.
    Es ging mir in diesem Artikel vor allen Dingen darum, die Nutzer solcher Kameras auf den Umstand hinzuweisen, dass ein Foto vielleicht auch mehr aussagen kann als das, was man darauf sieht. 
    Sebastian Dosch, Rechtsanwalt

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  5. Was auch noch in den EXIF-Daten steht: Kameramodell und Seriennummer. Für sich genommen sind das zwar anonyme Daten, aber wenn von derselben Kamera auch nichtanonyme Bilder incl. Metadaten im Netz sind, können sie leicht verknüpft werden.
    Gründe, anonym bleiben zu wollen, gibt es nicht nur im Zusammenhang mit Straftaten. Deshalb ist das Posten von Bildern ohne Metadaten fast immer eine gute Idee.

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