Mein Bild in fremden Händen – Was kann ich tun?

Wer eigene Bilder online zur Verfügung stellt, egal ob aus privaten oder beruflichen Gründen, muss damit rechnen, dass diese von Fremden ohne Nachfrage oder ordnungsgemäße Lizenzierung kopiert und weiterverbreitet werden. Ein solcher Bilderklau fällt dem Urheber häufig zunächst gar nicht auf. Fällt es doch auf, stellt sich die Frage, wie man als Fotograf und Urheber gegen eine solche unerlaubte Nutzung vorgehen kann. Wir wollen an dieser Stelle Möglichkeiten aufzeigen, wie man zumindest eine weitergehende Nutzung unterbinden kann.

I. Verwendung in sozialen Netzwerken

1. Facebook

2. Google+

3. YouTube

4. Twitter

5. Twitpic

6. ImageShack

7. Instagram

8. Flickr

II. Verwendung in Blogs oder anderen Websites

III. Wenn all das nichts nutzt


Verwendung in sozialen Netzwerken wie Facebook und Google+

Aufgrund der sog. Störerhaftung besteht die Möglichkeit, sich an den Betreiber der jeweiligen Plattform zu wenden und die Löschung entsprechenden Bildmaterials zu  veranlassen. Häufig werden dafür passende Formulare angeboten. Folgende Kontaktmöglichkeiten bieten die gängigen Plattformen an:

Facebook

Facebook bietet dem geschädigten Nutzer die Möglichkeit, Urheberrechtsverletzungen über ein Formular zu melden und lösen zu lassen. Die bisherige Erfahrung zeigt, dass Facebook bei berechtigten Anfragen innerhalb von 24h reagiert und eine unzulässige Nutzung durch Löschung unterbindet.

Google+

Beim Konkurrenten Google+ findet sich unter jedem Foto und Video der Button „Optionen“ und bietet die Möglichkeit einen Verstoß gegen das Urheberrecht zu melden (drei Bilder). Auch hier wird zügig auf eine solche Anfrage reagiert.

Jedes Bild kann gemeldet werden
Nicht nur die Verletzung geistigen Eigentums kann gemeldet werden

YouTube

YouTube bietet die Möglichkeit, sich über ein Webformular gegen Urheberrechtsverletzungen zur Wehr zu setzen. Erforderlich ist allerdings, dass man einen gültigen Google-Account hat. Stimmt YouTube einer Löschung zu, muss man allerdings damit rechnen, dass man namentlich als „Buhmann“ dargestellt  wird.

Twitter

Stellt man fest, dass über Twitter ein eigenes Bild unberechtiger Weise genutzt worden ist, gibt es mehrere Möglichkeiten dies zu melden. Für Bilder, die von Twitter selbst gehostet werden, kann man sich per Mail, Fax oder Briefpost direkt an Twitter wenden. Für Bilder, die von anderen Anbietern (z. B. Twitpic) gehostet werden, muss man sich an den entsprechenden Hoster wenden (siehe unten).

Folgende Adressen und Nummern sind für eine Meldung bei Twitter relevant:

Mailcopyright@twitter.com

Fax: 415-222-9958

Briefpost:

Twitter Inc.,

Attn: Copyright Agent

795 Folsom Street, Suite 600

San Francisco, CA 94107

Wendet man sich über einen dieser Wege an Twitter, werden zur Bearbeitung der Angelegenheit folgende Informationen gefordert:

  1. Eine physische oder elektronische Unterschrift des Urheberrechtsinhabers oder einer Person, die rechtlich befugt ist, im Namen des Inhabers zu handeln:
  2. Die Identifizierung des geschützen Werkes, das von dem Verstoß betroffen ist,
  3. Die Identifizierung des verletzenden Materials, das entfernt oder gesperrt werden soll, sowie ausreichende Informationen, dass wir dieses Material finden können,
  4. Deine Kontaktdaten, einschließlich Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse,
  5. Eine Erklärung , dass Du mit gutem Gewissen der Auffassung bist, dass das beklagte Material auf unbefugte Weise benutzt wird, die nicht vom Eigentümer des Materials, seinem Vertreter oder dem Gesetz erlaubt ist und
  6. Eine Erklärung, dass alle Informationen in der Klagemeldung richtig sind und, unter Kenntnisnahme der Strafbarkeit einer falschen eidesstattlichen Versicherung, dass Du befugt bist, im Namen des Urheberrechtsinhabers zu handeln

Sind alle Infos eingereicht, verspricht der Betreiber die Prüfung entsprechender Konten auf die angezeigte Urheberrechtsverletzung und lässt bei Wiederholungstaten den Account sperren.

Twitpic

Wendet man sich an Twitpic um eine Urheberrechtsverletzung zu melden, so verläuft dies ähnlich wie bei Twitter. Allerdings gibt Twitpic nur eine Postadresse in seinen Nutzungsbedingungen an. Ob Anfragen auch über das Kontaktformular beantwortet werden, ist nicht erwähnt. Auch Twitpic fordert die oben genannten Informationen vom sich beschwerenden Nutzer.

Folgende Postadresse gibt Twitpic an:

Attention: Copyright Agent

Twitpic Inc

PO Box 2692

Claremore, OK 74018-2692

ImageShack

Der Sharehoster ImageShack bietet die Möglichkeit, Urheberrechtsverletzungen über ein Formular zu melden.

Instagram

Bei dem beliebten Instagram-Service läuft die Markierung zu meldender Fotos ähnlich wie bei Google+. Eine Urheberrechtsverletzung kann direkt von der Nutzeransicht aus angezeigt werden. Eine Erläuterung zur Vorgehensweise gibt es hier.

Flickr

Der Bilderdienst Flickr löst die Meldung von Verstößen über ein Webformular, indem die entsprechenden informationen vom Nutzer abgefragt werden.

Verwendung in Blogs oder anderen Websites

Der „Vorteil“ beim Bilderklau durch den Betreiber eines Blogs oder einer kleineren Website ist, dass man in der Regel direkt Kontakt zu der verantwortlichen Person aufnehmen kann und nicht einem Ticketsystem oder Ähnlichem gegenüber steht. Das führt häufig zu einer schnelleren und unkomplizierteren Klärung der Angelegenheit. So sollte man sich nach Möglichkeit direkt an den Autor des entsprechenden Artikels oder die im Impressum angegebene Person wenden und sein Anliegen freundlich aber bestimmt formulieren.

Wenn all das nichts nutzt

In den meisten Fällen lässt sich durch die oben beschriebenen Vorgehensweisen die unzulässige Verwendung eines Fotos beenden. Allerdings besteht die realistische Gefahr, dass ein solcher Prozess manchmal länger dauert als man es sich wünscht und, wie bereits erwähnt, damit einhergeht, als Spielverderber dargestellt zu werden.

Führen die oben genannten Wege nicht zur Unterbindung der Urheberrechtsverletzung(en), muss beim Bilderklau ein anderer Weg eingeschlagen werden. Dieser führt vernünftigerweise zu einem spezialisierten Rechtsanwalt, der dann eine Fotorechts-Abmahnung formulieren und versenden kann. Damit soll der Verletzer zur Unterlassung weiterer Urheberrechtsverletzungen und zum Ausgleich eines entstandenen Schadens (z. B. der Kosten für die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts) bewegt werden. Lässt sich keine Einigung erzielen, bleibt als letzte Möglichkeit die Anstrengung einer Klage.

(Bild: © bluedesign – Fotolia.com)

86 Gedanken zu „Mein Bild in fremden Händen – Was kann ich tun?“

  1. Einige meiner Bilder tauchten (tausendfach re-blogged) bei Tumblr.com auf. Hier half eine freundliche Nachricht auf englisch an support@tumblr.com mit dem Betreff „Copyright Violation“.

    Beispieltext:

    Hello,

    I am the photographer of the photos shown at the URLs below. They are unauthorized – please take them down (not only at the specific URLs but any reblog of them, too!)

    Thank you for your cooperation.

    Best regards

    Antworten
  2. Ich habe gute Erfahrungen damit gemacht, die betreffenden Urheber- und/oder Persönlichkeitsrechtsverletzter auf den Verstoß per PN hinzuweisen (den direkten Kontakt bieten die meisten Plattformen). Den meisten Leuten ist der Verstoß gar nicht bewusst und sie zeigen sich rasch einsichtig, indem sie das Bild/Video selbst entfernen.
    Erst wenn das nicht funktioniert, würde ich mich an den Plattformbetreiber wenden. JedeR macht mal solche Fehler und verdient eine Chance, Aufklärung ist m.E. besser als eine Ohrfeige ohne Vorwarnung. Ziel ist ja schließlich, ein Bewusstsein für die Problematik zu schaffen.

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  3. Welches Vorgehen empfiehlt sich denn wenn ein amerikanisches Unternehmen ein Bild ohne Erlaubnis genutzt hat und nun die finanzielle Entschädigung verweigert? Gehe ich richtig in der Annahme dass ich hierbei jede Menge Geld in die Hand nehmen müsste um anwaltlich gegen dieses Unternehmen vorzugehen?

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  4. Nicht unbedingt. Wichtig wäre hierbei zunächst einmal, mit einem Anwalt den Sachverhalt zu durchleuchten. Denn im Prinzip kann es durchaus möglich sein, eine Klage in Deutschland durchzuführen.
    Und wenn die Klage begründet und berechtigt ist, kann man sich das Geld für den Anwalt auch vom Gegner holen.

    Wenn man in Amerika klagen muss, sieht das finanziell natürlich anders aus, aber auch das kann man erst einmal mit einem Anwalt durchsprechen. Oftmals kosten diese Vorgespräche auch nichts.

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  5. AN WEN KANN ICH MICH WENDEN; WENN ICH EINE KOSTENPFLICHTIGE ABMAHNUNG VERSCHICKEN MÖCHTE?
    eine mir bis dahin unbekannte dating-platform hat mein foto (auch das foto habe ich vor dem spiegel selbst gemacht)  veröffentlicht und mit meinem nick bei google beworben. ich wohne in einem sehr kleinen ort, der auch bei google namentlich erwähnt wurde. TexT: nette frau aus ….sucht kontakt zu männern
    nach einer mail, sofort mein foto zu löschen, wurde mir mitgeteilt, ich habe mich selbst in 2011 dort angemeldet. das ist nachsweislich gelogen
    dank im voraus
     

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  6. Hallo Herr Tölle,
    sicherlich können sie mir auch eine Antwort auf meine Frage geben oder einen verweiß auf die entsprechende Seite.
    In einer Beziehung entstehen natürlich einige Bilder von den beiden Personen, welche das Paar bilden und ggf. noch von den eigenen Kindern.
    Geht das Recht am eigenen Bild soweit, dass jetzt ein Partner nach einer Trennung vom anderen Partner verlangen, dass er
    a) alle Bilder (Digitalisierte/Entwickelte) löschen muss
    b) alle Bilder vom gemeinsamen Kind löschen muss
    Ich würde mich freuen über eine Aussagekräftige Antwort, da wie ich denke die Frage für viele von Interesse besteht.
    Vielen Dank im Voraus.

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  7. Hallo Herr Richter,

    grundsätzlich regelt das Recht am eigenen Bild „nur“ die Frage, ob für eine Verbreitung oder öffentliche Zurschaustellung einer Personenfotografie eine Einwilligung erforderlich ist oder nicht. Alles steht und fällt somit mit der Frage, ob eine Einwilligung erteilt wurde und wenn ja, ob diese widerrufen wurde. Dazu empfehle ich folgende Beiträge:

    OLG Frankfurt a.M.: Zum Widerruf einer Einwilligung nach § 22 KUG
    Rechtliche Fragen rund um das Model- / Property-Release [Abschnitt Anfechtung/Widerruf]

    Hinsichtlich der Fotografie minderjähriger Kinder empfehle ich darüber hinaus folgende Beiträge:

    Und sie war doch erst 17…
    Rechtliches zu TfP-Shootings – Urheberschaft und das Recht am eigenen Bild [letzter Abschnitt]

    Beste Grüße

    Dennis Tölle

     

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  8. Hallo jemand hat mein bild gepostet bei facebook unter einem status von der person und habe die person schon mehrmals dazu aufgefordet es zu löschen das es mir gehört und keine rechte dazu hat wie kann ich weiter vorgehen damit die person das bild löscht ?

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