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Fotorecht Handbuch
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Artikel
Facebook: was passiert mit unseren Bildern? – Ein Einblick in die Nutzungsbestimmungen
17.05.2011Florian WagenknechtAlaaf und Helau - Fotorecht für die Karnevalszeit
15.02.2012Dennis TölleDer Irrglaube über Gruppenfotos
28.02.2011Florian WagenknechtLG München I: Gabriele Pauli muss Latex-Fotos dulden
17.02.2012Dennis TölleVideos, Screenshots und Fan-Art - Probleme mit dem Urheberrecht bei Computerspielen
20.02.2012Florian Wagenknecht
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EuGH: Keine Inhalte-Filter für soziale Netzwerke
22.02.2012 // 0 Kommentare -
Videos, Screenshots und Fan-Art - Probleme mit dem Urheberrecht bei Computerspie ...
20.02.2012 // 0 Kommentare -
LG München I: Gabriele Pauli muss Latex-Fotos dulden
17.02.2012 // 0 Kommentare -
Alaaf und Helau - Fotorecht für die Karnevalszeit
15.02.2012 // 2 Kommentare -
Kino.to-Nutzer jetzt doch im Visier der Staatsanwaltschaft?
13.02.2012 // 0 Kommentare
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Wenn auf dem Prospekt geschützte Bilder zu sehen sind ist es entweder ni ...
Von Florian Wagenknecht, 22.02.2012 -
In der Regel wird darin ein Rechtevorbehalt aufgeführt sein, der bestimmt, ...
Von Benbulben, 22.02.2012 -
§ 49 UrhG gilt nach herrschender Ansicht nur für behörden- und unternehm ...
Von Dennis Tölle, 22.02.2012 -
Es gibt keinen Gesetzestext, in dem das explizit steht. Allerdings decken G ...
Von Dennis Tölle, 21.02.2012 -
Habe ich das richtig verstanden, dass die Vervielfältigung von Zeitungsarti ...
Von Nadja, 20.02.2012
Neue Urteile in der Datenbank
- LG Hamburg: Unbefugte werbliche Nutzung von Hochzeitsfotos greift in das Recht am eigenen Bild ein (Az.: 324 O 690/09)
- OLG Köln: Gegenstandswert bei Fotoklau von 6.000 € auf 3.000 € herabgesetzt (Az.: 6 W 256/11)
- BGH: Identifizierender Bericht zulässig – “INKAS TRAUMJAHR” in der SUPERillu (Az.: VI ZR 26/11)
- OLG Düsseldorf: Museum Schloss Moyland darf Fotografien von Beuys Aktion weiterhin nicht ausstellen (Az.: I-20 U 171/10)
- BGH: Verwendung von Sportlerfotos außerhalb der Sportberichterstattung (Az.: VI ZR 305/03)
Weiterführende Links
- LHR Law Blog Lampmann, Haberkamm & Rosenbaum Rechtsanwälte
- kLAWtext Blog RA Sebastian Dosch
- MEDIEN INTERNET und RECHT Onlinepublikation zum Medien- und Internetrecht
- MICHAEL Rechtsanwälte und Notare Anwalt für Gevelsberg, Ennepetal, Wuppertal, Schwelm, Hagen
- Surfer haben Rechte Aktuelles zum Verbraucherrecht in der digitalen Welt
- Telemedicus Rechtsfragen der Informationsgesellschaft
Freie Autoren
Arno Lampmann:
Rechtsanwalt Arno Lampmann ist Partner der Kanzlei Lampmann, Haberkamm & Rosenbaum in Köln und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz.
Arno Lampmann hält sich für einen großen Teil des Jahres an der Westküste der USA in Eugene, Oregon auf und berät dort amerikanische Kreative, Hersteller und Handelsunternehmen in Bezug auf die Besonderheiten des deutschen Rechts.
Seine eigene kreative Energie setzt er zusammen mit seinen Kanzleikollegen im LHR-BLOG in täglichen Berichten zu rechtlichen Themen aus den Bereichen eCommerce-Recht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht, Urheberrecht sowie Presse- und Medienrecht, aber auch zu Alltäglichem aus der Anwaltskanzlei frei.
Kontakt: info[at]lbr-law.de
Simone Bötcher, LL.M.
Simone Bötcher, LL.M. ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz. Als Gesellschafterin von BD&F Rechtsanwälte, Kanzlei für Medien, IT & Werbung, betreut sie vorwiegend Unternehmen des E-Commerce und der Werbebranche in allen Fragen des Marken-, Wettbewerbs- und Geschmacksmusterrechts, meist mit Bezug zum Internet. Das Urheber- und Medienrecht bildet einen weiteren Schwerpunkt Ihrer Tätigkeit. Diese Materie auch Nichtjuristen zugänglich zu machen, ist Simone Bötcher angesichts der zunehmenden Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit diesen Themen gegenüber ein großes Anliegen; Einblick in alle Bereiche dieser Rechtsgebiete gibt sie Praktikern vorzugsweise in Workshops und Inhouse-Schulungen.
Kontakt: boetcher[at]bd-f.de
Teresa Dretzki
Rechtsanwältin Teresa Dretzki, BD&F Rechtsanwälte, Kanzlei für Medien, IT & Werbung, berät vorwiegend im gewerblichen Rechtsschutz und auch in allen Fragen des Urheber- und Medienrechts.
Dies umfasst auch das Internet- und Presserecht sowie das Marken- und Werberecht, Wettbewerbs- und Eventrecht.
Kontakt: dretzki[at]bd-f.de
Sebastian Dosch:
Sebastian Dosch ist seit 1999 Rechtsanwalt und seit 2007 Fachanwalt für Informationstechnologierecht (IT-Recht). Berufserfahrung hat er nicht nur als Anwalt gesammelt, sondern auch in IT-Unternehmen, in der Softwareentwicklung, als Internet-Manager für einen Fachverlag und im Bereich Electronic Publishing.
Dabei ist er darauf bedacht, sich nicht hinter juristischem Fachchinesisch zu verstecken, sondern Klartext zu reden. Hier hilft ihm seine jahrelange Erfahrung als freier Mitarbeiter einer Lokalzeitung und seine ausgesprochene Liebe gegenüber der deutschen Sprache. Folgerichtig nennt sich sein Blog auch “kLAWtext”.
Kontakt: kanzlei[at]dosch-digital.de
Moritz Merzbach

Moritz Merzbach ist Student der Rechtswissenschaften an der Universität Bonn und legte mit Erfolg die staatliche Pflichtfachprüfung ab. Im Rahmen des Schwerpunktbereichs “Wirtschaft und Wettbewerb” beschäftigt er sich mit dem gewerblichen Rechtsschutz, dem Urheberrecht und dem Regulierungsrecht.
Kontakt: moritz.merzbach@googlemail.com
Frank Fischer
Frank Fischer ist seit Oktober 2009 Rechtsanwalt in der Kölner Medienrechtskanzlei Wilde Beuger Solmecke. Sein Tätigkeitsschwerpunkt ist neben dem Vertrags- und Presserecht, insbesondere das Medien- und Urheberrecht. In dieser Funktion vertritt er erfolgreich vor allem die Interessen von Medienschaffenden. Seine Karriere begann er bereits 2001 bei einem Musiklabel. Beruflichen Stationen bei einem Künstlermanagement, einer Werbeagentur, einem privaten Fernsehsender, sowie einer Film- und Fernseh-Produktionsfirma folgten und runden sein umfassendes Know-How der Medienbranche ab. Die praxisnahe Beratung und mit klaren und verständlichen Antworten ist Frank Fischer ein besonderes Anliegen.
Kontakt: fischer@wbs-law.de
