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Über

Wen und was darf ich fotografieren? Wer darf meine Bilder verwenden und wer nicht? Wann ist eine Verwendung rechtswidrig? Das sind Fragen, die sich jeder Fotograf schon einmal gestellt hat.

Der Blog Recht am Bild bringt Licht ins Dunkle. Mit Hilfe von ausgewählter Rechtsprechung werden rechtliche Fragen und Probleme des Fotografenalltags erläutert und eingeordnet. Zielgruppe sind sowohl ambitionierte Amateurfotografen, die z.B. ihre Fotos auf der eigenen Internetseite veröffentlichen, ebenso wie Berufsfotografen, die ihre Aufnahmen an Bildagenturen lizensieren. Recht am Bild bietet seinen Lesern rechtliche Informationen zu einem breiten Themenspektrum, ersetzt jedoch ausdrücklich keine anwaltliche Beratung bei Rechtsstreitigkeiten.

Parallel zu der breitgefächerten Auswahl an Artikeln bietet Recht am Bild eine stetig anwachsende Urteilsdatenbank mit einer Sammlung einschlägiger Rechtsprechung zum Thema Urheber- und Fotorecht. Zusätzlich werden via Twitter aktuelle Informationen über Gerichtsentscheidungen und relevante Artikel anderer Autoren angeboten. Zudem ist Recht am Bild bei Facebook und XING präsent. Hier können User mit dem Autor in Kontakt treten, Anregungen und Kritik äußern und Sachverhalte diskutieren.

Hinweis:

Die Artikel sind nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert und erarbeitet, jedoch wird keine Gewähr auf Fehlerfreiheit gegeben. Ebenfalls ersetzen die Artikel und Empfehlungen in keiner Weise eine anwaltliche Beratung.

Sehr erwünscht sind konstruktive Kritik, Anregungen und natürlich auch Lob! Bitte haben Sie aber Verständnis dafür, dass keine konkreten rechtlichen Fragen beantwortet werden können. Gerne werden die Fragen jedoch als Anreiz für neue Artikel genommen.

Falls Interesse an einer Mitarbeit/-hilfe besteht, sind Anfragen per eMail selbstverständlich willkommen.