AG Düsseldorf, Urteil vom 3. September 2014, Az.: 57 C 5593/14

Tenor Die Beklagten werden gesamtschuldnerisch verurteilt, an den Kläger 145,60 EUR (in Worten: einhundertfünfundvierzig Euro und sechzig Cent) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 07.06.2014 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Kosten des Rechtstreits tragen der Kläger zu 55% und die Beklagten als Gesamtschuldner zu … Weiterlesen …

AG Köln: 45,00 € Schadensersatz für jedes unberechtigte Foto auf eBay

Leitsätze der Redaktion: Für eine Abmahnung darf ein Anwalt bei geschehener Verwertungsrechtsverletzung eingeschaltet werden. Der Gegenstandswert in Höhe von 7.500 € bei 4 Bildern ist gerechtfertigt. Ein Aufschlag wegen Nichtnennung des Urhebers muss geboten sein. Dafür bedarf es in diesem Fall, dass die Nennung für den Urheber als eine auf dem Gebiet der Produktfotografie tätige … Weiterlesen …

KG Berlin: 50 % mehr Schadensersatz für fehlende Urheberbenennung

Nach § 13 UrhG hat jeder Urheber das Recht auf Anerkennung seiner Urheberschaft und kann daher verlangen, dass sein Werk mit einer Urheberbezeichnung versehen wird. Dieses Recht ist wesentliches Merkmal seines Urheberpersönlichkeitsrechts und erfasst nicht nur die Kennzeichnung des Originals, sondern auch jedes einzelnen Vervielfältigungsstücks. Erfolgt keine Namensnennung kann der Urheber Unterlassung fordern. Ob und … Weiterlesen …