Das VG Hannover hatte am 14.07.2011 (Az. 10 A 5452/10) über die Videoüberwachung der Polizei in Hannover zu entscheiden. Dabei ging es insbesondere um das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, das prinzipiell jedem zusteht. Also im Klartext: darf man mich einfach so filmen und meine (personenbezogenen) Daten speichern?
Auch Einbrecher haben Persönlichkeitsrechte
Ein Angreifer verklagte einen Hausbesitzer, weil dieser ihn beim Zerstören einer Fensterscheibe gefilmt hatte. Der EUGH stellte hierzu fest, dass der Gebrauch einer Überwachungskamera zu privaten Zwecken öffentlichen Raum nicht erfassen darf.