Denkzettel für Abmahnpraxis bei Pixelio Bildern
Kein Schadensersatzanspruch wegen rechtswidriger Nutzung, wenn Pixelio Bilder im erlaubten Rahmen aber ohne Urhebernennung veröffentlicht wurden.
Kein Schadensersatzanspruch wegen rechtswidriger Nutzung, wenn Pixelio Bilder im erlaubten Rahmen aber ohne Urhebernennung veröffentlicht wurden.
Die Wiederholungsgefahr bei Urheberrechtsverletzungen lässt sich durch den nachträglichen Abschluss eines zeitlich begrenzten Lizenzvertrages nicht ausschließen.
Das OLG Frankfurt am Main hat in einer aktuellen Entscheidung die Anforderungen an eine urheberrechtliche Abmahnung i.S.d. § 97a UrhG klar formuliert und damit die Rechte der Urheber gestärkt.
Tenor Die als sofortige Beschwerde zu wertende Berufung der Antragsgegnerin gegen das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 21.05.2015 wird zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Antragsgegnerin zu tragen. Der Beschwerdewert entspricht dem Kosteninteresse der Antragsgegnerin. Gründe I. Das als „Berufung“ eingelegte Rechtsmittel der Antragsgegnerin ist als sofortige Beschwerde zu verstehen. Es … Weiterlesen …
Über kaum ein anderes rechtliches Instrumentarium wurde in den letzten Jahren dermaßen viel publiziert und diskutiert wie über die Abmahnung, sowohl in der Fachpresse, wie auch der normalen Medienlandschaft.
Die erste Abmahnung für ein über Facebook geteiltes Foto ist ausgesprochen. Die Besonderheit: Das Foto wurde über die „Link teilen“-Funktion weitergegeben.
Der Gründer des millionenschweren Firmengeflechts um die Webseite Youporn hat das bekannte deutsche Magazin „Der Spiegel“ wegen Verwendung eines Fotos abgemahnt, zu dessen Nutzung er keine Einwilligung erteilt hat.
Wie bereits verschiedene Instanzgerichte entschieden haben, wird ein Bild auch dann noch öffentlich zugänglich gemacht, wenn es nur über die direkte URL-Eingabe erreichbar ist.
OLG Karlsruhe Urteil vom 3.12.2012 Az.: 6 U 92/11 Leitsätze Verspricht ein Schuldner einem Gläubiger nach einem Verstoß gegen § 19 a UrhG, das Lichtbild nicht (mehr) öffentlich zugänglich zu machen, verwirkt er die Vertragsstrafe, wenn er das Lichtbild weiterhin unter derselben URL-Adresse abrufbar bereithält und lediglich den Link zwischen redaktionellem Beitrag und Lichtbild löscht. … Weiterlesen …
Das Bild einer Torte in Form einer Python sorgt derzeit für vermeidbare Abmahnungen und viel Ärger bei allen Beteiligten. An der Spitze dieser Vorkommnisse stehen sogar Morddrohungen.