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	<title>Kommentare für Recht am Bild</title>
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	<description>Informationen rund um das Urheber- und Fotorecht</description>
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		<title>Kommentar zu Der Schutz von Screenshots und Benutzeroberflächen von Florian Wagenknecht</title>
		<link>http://www.rechtambild.de/2011/03/der-schutz-von-screenshots-und-benutzeroberflachen/comment-page-1/#comment-3128</link>
		<dc:creator>Florian Wagenknecht</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 22 Feb 2012 08:11:43 +0000</pubDate>
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		<description>&lt;p&gt;Wenn auf dem Prospekt geschützte Bilder zu sehen sind ist es entweder nicht erlaubt, diese Bilder zu drucken/vervielfältigen/verbreiten, oder es liegt eine Einwilligung vor - dann ist es im Rahmen der Einwilligung erlaubt (diese sollte man sich einholen, wenn man keine Regelung findet). Wenn die Einwilligung einen Rechtehinweis und/oder eine Urhebernennung vorsieht, muss diese angegeben werden. &lt;/p&gt;</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Wenn auf dem Prospekt geschützte Bilder zu sehen sind ist es entweder nicht erlaubt, diese Bilder zu drucken/vervielfältigen/verbreiten, oder es liegt eine Einwilligung vor &#8211; dann ist es im Rahmen der Einwilligung erlaubt (diese sollte man sich einholen, wenn man keine Regelung findet). Wenn die Einwilligung einen Rechtehinweis und/oder eine Urhebernennung vorsieht, muss diese angegeben werden. </p>
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	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu Der Schutz von Screenshots und Benutzeroberflächen von Benbulben</title>
		<link>http://www.rechtambild.de/2011/03/der-schutz-von-screenshots-und-benutzeroberflachen/comment-page-1/#comment-3127</link>
		<dc:creator>Benbulben</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 22 Feb 2012 08:05:49 +0000</pubDate>
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		<description>In der Regel wird darin ein Rechtevorbehalt aufgeführt sein, der bestimmt, dass alle Rechte die mit diesem Spiel in Verbindung gebracht werden können, beim Hersteller bleiben. Darunter fallen dann meist auch Bilder, Spielmusik etc.

Sehr geehrter Herr Wagenknecht,
gilt das auch für Prospekte, muss dort auch ein Rechtehinweis angebracht sein.
Besten dank im voraus.
Benbulben</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>In der Regel wird darin ein Rechtevorbehalt aufgeführt sein, der bestimmt, dass alle Rechte die mit diesem Spiel in Verbindung gebracht werden können, beim Hersteller bleiben. Darunter fallen dann meist auch Bilder, Spielmusik etc.</p>
<p>Sehr geehrter Herr Wagenknecht,<br />
gilt das auch für Prospekte, muss dort auch ein Rechtehinweis angebracht sein.<br />
Besten dank im voraus.<br />
Benbulben</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu Veröffentlichung von Zeitungsartikeln &#8211; was ist zulässig? von Dennis Tölle</title>
		<link>http://www.rechtambild.de/2011/03/ubernahme-von-zeitungsartikeln-was-ist-zulassig/comment-page-1/#comment-3126</link>
		<dc:creator>Dennis Tölle</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 22 Feb 2012 08:01:08 +0000</pubDate>
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		<description>&lt;p&gt;§ 49 UrhG gilt nach herrschender Ansicht nur für behörden- und unternehmens&lt;span style=&quot;text-decoration: underline;&quot;&gt;interne&lt;/span&gt; Pressespiegel. Eine Veröffentlichung ist davon nicht gedeckt. Um Presseartikel trotzdem veröffentlichen zu können, muss entweder die Zustimmung des jeweiligen Urhebers oder Rechteinhabers vorliegen, oder es muss sich thematisch um politische, religiöse oder wirtschaftliche Tagesfragen handeln &lt;span style=&quot;text-decoration: underline;&quot;&gt;und&lt;/span&gt; kein Rechtevorbehalt am Artikel angebracht sein (z. B. &quot;Alle Rechte vorbehalten&quot;).&lt;/p&gt;</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>§ 49 UrhG gilt nach herrschender Ansicht nur für behörden- und unternehmens<span style="text-decoration: underline;">interne</span> Pressespiegel. Eine Veröffentlichung ist davon nicht gedeckt. Um Presseartikel trotzdem veröffentlichen zu können, muss entweder die Zustimmung des jeweiligen Urhebers oder Rechteinhabers vorliegen, oder es muss sich thematisch um politische, religiöse oder wirtschaftliche Tagesfragen handeln <span style="text-decoration: underline;">und</span> kein Rechtevorbehalt am Artikel angebracht sein (z. B. &#8220;Alle Rechte vorbehalten&#8221;).</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu Fotorechtliche Probleme bei der Event- und Partyfotografie von Dennis Tölle</title>
		<link>http://www.rechtambild.de/2011/08/fotorechtliche-probleme-bei-der-event-und-partyfotografie/comment-page-1/#comment-3124</link>
		<dc:creator>Dennis Tölle</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 21 Feb 2012 16:34:12 +0000</pubDate>
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		<description>Es gibt keinen Gesetzestext, in dem das explizit steht. Allerdings decken Gesetze nicht jeden möglichen und denkbaren Fall ab. Sie müssen daher ausgelegt und interpretiert werden. Dies geschieht z. B.  im Rahmen von Gerichtsverhandlungen. Die herrschende Meinung in Rechtsprechung und Literatur nimmt die genannte Interpretation, dass private Versammlungen nicht unter die Ausnahme des § 23 Abs.1 Nr. 3 KUG fallen, an.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Es gibt keinen Gesetzestext, in dem das explizit steht. Allerdings decken Gesetze nicht jeden möglichen und denkbaren Fall ab. Sie müssen daher ausgelegt und interpretiert werden. Dies geschieht z. B.  im Rahmen von Gerichtsverhandlungen. Die herrschende Meinung in Rechtsprechung und Literatur nimmt die genannte Interpretation, dass private Versammlungen nicht unter die Ausnahme des § 23 Abs.1 Nr. 3 KUG fallen, an.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu Veröffentlichung von Zeitungsartikeln &#8211; was ist zulässig? von Nadja</title>
		<link>http://www.rechtambild.de/2011/03/ubernahme-von-zeitungsartikeln-was-ist-zulassig/comment-page-1/#comment-3123</link>
		<dc:creator>Nadja</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 20 Feb 2012 12:03:08 +0000</pubDate>
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		<description>Habe ich das richtig verstanden, dass die Vervielfältigung von Zeitungsartikeln im Pressespiegel nur zulässig ist, wenn es für den INTERNEN Gebrauch ist, nicht aber für den Gebrauch für die Öffentlichkeit, dh wenn ich den Pressespiegel im Rahmen eines Jahresberichts veröffentlichen will. Es ist also nicht zulässig, Zeitungsartikel in einem Jahresbericht zu veröffentlichen, ohne Zustimmung des Autors/Redakteurs, oder? Was ist bei einem Jahresbericht zu beachten?</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Habe ich das richtig verstanden, dass die Vervielfältigung von Zeitungsartikeln im Pressespiegel nur zulässig ist, wenn es für den INTERNEN Gebrauch ist, nicht aber für den Gebrauch für die Öffentlichkeit, dh wenn ich den Pressespiegel im Rahmen eines Jahresberichts veröffentlichen will. Es ist also nicht zulässig, Zeitungsartikel in einem Jahresbericht zu veröffentlichen, ohne Zustimmung des Autors/Redakteurs, oder? Was ist bei einem Jahresbericht zu beachten?</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu Fotorechtliche Probleme bei der Event- und Partyfotografie von Joachim S. Müller</title>
		<link>http://www.rechtambild.de/2011/08/fotorechtliche-probleme-bei-der-event-und-partyfotografie/comment-page-1/#comment-3122</link>
		<dc:creator>Joachim S. Müller</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 20 Feb 2012 11:17:54 +0000</pubDate>
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		<description>Mittels welchem Gesetzestext genau werden rein private Versammlungen von der Norm ausgeschlossen?</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Mittels welchem Gesetzestext genau werden rein private Versammlungen von der Norm ausgeschlossen?</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu Der Irrglaube über Gruppenfotos von Joachim S. Müller</title>
		<link>http://www.rechtambild.de/2011/02/der-irrglaube-uber-gruppenfotos/comment-page-1/#comment-3121</link>
		<dc:creator>Joachim S. Müller</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 20 Feb 2012 10:44:35 +0000</pubDate>
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		<description>Also ich sehe bei dieser hypotetischen Gruppe deutlich einen kollektiven Willen.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Also ich sehe bei dieser hypotetischen Gruppe deutlich einen kollektiven Willen.</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu Der Irrglaube über Gruppenfotos von Florian Wagenknecht</title>
		<link>http://www.rechtambild.de/2011/02/der-irrglaube-uber-gruppenfotos/comment-page-1/#comment-3115</link>
		<dc:creator>Florian Wagenknecht</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 16 Feb 2012 13:27:10 +0000</pubDate>
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		<description>&lt;p&gt;Zunächst einmal soll der § 23 KUG der Informations- Abbildungs- und Pressefreiheit dienen. Dies muss sich also begründen lassen und fließt in die Definition mit ein. Daher reicht es nicht aus, etwas gleiches zu tun. Man braucht einen &quot;kollektiven&quot; Willen. Dieser ist sehr schwer nachzuweisen. &lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Wenn man allerdings in einer Gruppe am Strand liegt, zusammen Bahn fährt oder eben Ski fährt kann in der Regel nicht von einer Ansammlung iSd Gesetzes gesprochen werden.&lt;/p&gt;</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Zunächst einmal soll der § 23 KUG der Informations- Abbildungs- und Pressefreiheit dienen. Dies muss sich also begründen lassen und fließt in die Definition mit ein. Daher reicht es nicht aus, etwas gleiches zu tun. Man braucht einen &#8220;kollektiven&#8221; Willen. Dieser ist sehr schwer nachzuweisen. </p>
<p>Wenn man allerdings in einer Gruppe am Strand liegt, zusammen Bahn fährt oder eben Ski fährt kann in der Regel nicht von einer Ansammlung iSd Gesetzes gesprochen werden.</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu Fotorechtliche Probleme bei der Event- und Partyfotografie von Dennis Tölle</title>
		<link>http://www.rechtambild.de/2011/08/fotorechtliche-probleme-bei-der-event-und-partyfotografie/comment-page-1/#comment-3114</link>
		<dc:creator>Dennis Tölle</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 16 Feb 2012 13:09:50 +0000</pubDate>
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		<description>Weil rein private Versammlungen von der Norm ausgeschlossen sind. Öffentlich bedeutet nicht &quot;in der Öffentlichkeit&quot;, sondern zugänglich für Dritte, wenn auch nur in begrenztem Umfang.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Weil rein private Versammlungen von der Norm ausgeschlossen sind. Öffentlich bedeutet nicht &#8220;in der Öffentlichkeit&#8221;, sondern zugänglich für Dritte, wenn auch nur in begrenztem Umfang.</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu Fotorechtliche Probleme bei der Event- und Partyfotografie von Joachim S. Müller</title>
		<link>http://www.rechtambild.de/2011/08/fotorechtliche-probleme-bei-der-event-und-partyfotografie/comment-page-1/#comment-3113</link>
		<dc:creator>Joachim S. Müller</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 16 Feb 2012 12:57:28 +0000</pubDate>
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		<description>Wie kommt es dazu, dass zu KunstUrhG §23 (1) 3. gerne das &#039;öffentlich&#039; hinzugedichtet wird, was sich eindeutig nicht im Gesetzestext befindet?</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Wie kommt es dazu, dass zu KunstUrhG §23 (1) 3. gerne das &#8216;öffentlich&#8217; hinzugedichtet wird, was sich eindeutig nicht im Gesetzestext befindet?</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu Der Irrglaube über Gruppenfotos von Joachim S. Müller</title>
		<link>http://www.rechtambild.de/2011/02/der-irrglaube-uber-gruppenfotos/comment-page-1/#comment-3112</link>
		<dc:creator>Joachim S. Müller</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 16 Feb 2012 12:48:07 +0000</pubDate>
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		<description>Also für mich sind &#039;20 Skifahrer in Badeanzügen&#039; eindeutig eine Versammlung, Aufzüg oder ähnlicher Vorgang. Wie begründen Sie, dass dem nicht so sei?</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Also für mich sind &#8217;20 Skifahrer in Badeanzügen&#8217; eindeutig eine Versammlung, Aufzüg oder ähnlicher Vorgang. Wie begründen Sie, dass dem nicht so sei?</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu Miturheberschaft im Fotorecht von Dennis Tölle</title>
		<link>http://www.rechtambild.de/2011/06/miturheberschaft-im-fotorecht/comment-page-1/#comment-3103</link>
		<dc:creator>Dennis Tölle</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 15 Feb 2012 10:18:24 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.rechtambild.de/?p=2815#comment-3103</guid>
		<description>&lt;p&gt;Hallo,

die Frage ist sehr interessant und sicherlich mit guten Argumenten in beide Richtungen zu vertreten. Ich persönlich denke allerdings, dass keine Miturheberschaft der Stylistin in Frage kommt. Den eigentlichen schöpferischen Akt erledigt der Fotograf durch Auswahl von Bildausschnitt. Blende, Belichtung, etc. Zudem gibt er dem Model in der Regel Anweisungen. Sein persönliches schöpferisches Handeln ist im Vergleich zur Stylistin also erheblich größer.
Darüber hinaus setzt die Miturheberschaft voraus, dass gemeinsam an der selben Werkkategorie gearbeitet wird. Allerdings arbeitet die Stylistin am Model und der Fotograf am Foto. Insofern sehe ich keine Mituheberschaft der Stylistin.

Denkbar wäre natürlich, dass die Stylistin mit der &quot;Maske&quot; selbst ein Werk geschaffen hat. Allerdings sind mir bisher keine Fälle oder gar Entscheidungen bekannt, in denen so etwas angenommen wurde.

VG
Dennis Tölle &lt;/p&gt;</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>die Frage ist sehr interessant und sicherlich mit guten Argumenten in beide Richtungen zu vertreten. Ich persönlich denke allerdings, dass keine Miturheberschaft der Stylistin in Frage kommt. Den eigentlichen schöpferischen Akt erledigt der Fotograf durch Auswahl von Bildausschnitt. Blende, Belichtung, etc. Zudem gibt er dem Model in der Regel Anweisungen. Sein persönliches schöpferisches Handeln ist im Vergleich zur Stylistin also erheblich größer.<br />
Darüber hinaus setzt die Miturheberschaft voraus, dass gemeinsam an der selben Werkkategorie gearbeitet wird. Allerdings arbeitet die Stylistin am Model und der Fotograf am Foto. Insofern sehe ich keine Mituheberschaft der Stylistin.</p>
<p>Denkbar wäre natürlich, dass die Stylistin mit der &#8220;Maske&#8221; selbst ein Werk geschaffen hat. Allerdings sind mir bisher keine Fälle oder gar Entscheidungen bekannt, in denen so etwas angenommen wurde.</p>
<p>VG<br />
Dennis Tölle </p>
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