Fehlende Aufstiegsgenehmigung kostet 1.500 Euro Bußgeld

Wie Steffen Wehner, Sprecher des Schweriner Verkehrsministeriums, nach Angaben von heise online am Dienstag mitteilte, muss ein Unternehmer aus Torgelow ein Bußgeld in Höhe von 1.500 Euro zahlen.

Fehlende Aufstiegsgenehmigung

Der Mann sei mit seiner Fotodrohne mehrfach ohne die erforderliche Aufstiegsgenehmigung in die Luft gegangen und habe die entstandenen Bilder auch veröffentlicht. Darüber hinaus seien Beschwerden von Besuchern des Ueckermündener Hafenfestes eingegangen, auf dem der Fotograf tief über die Leute hinweggeflogen sein soll. Ähnliche Anzeigen soll es auch bei der Polizei gegeben haben.

Keine Entscheidung zu Persönlichkeitsrechten

Bei dem verhängten Bußgeld aufgrund fehlender Aufstiegsgenehmigung handelt es sich um ein rein öffentlich-rechtliches Werkzeug. Die Frage, ob bei Aufnahme und Veröffentlichung der Bilder persönlichkeitsrechtliche Aspekte tangiert wurden, wird durch das Schweriner Verkehrsministeriums als oberste Luftfahrtbehörde nicht geprüft. Der Fotograf hat die verhängte Strafe bereits akzeptiert.

Sollten die Bürger ihre Persönlichkeitsrechte verletzt sehen, müssten Sie demnach direkt den Fotografen um Löschung der Aufnahmen bitten oder notfalls andere Behörden um Klärung bitten.

Voraussetzungen einer Aufstiegserlaubnis

Für die Erteilung einer Aufstiegserlaubnis ist die Luftfahrtbehörde des jeweiligen Bundeslandes zuständig. In Nordrhein-Westfalen ist dies beispielsweise die Bezirksregierung Düsseldorf. Die Voraussetzung für eine allgemeine Aufstiegserlaubnis (also für Drohnen mit einem Gewicht geringer als 5 kg) oder eine Aufstiegserlaubnis für den Einzelfall (für Drohnen mit einem Gewicht zwischen 5 und 25 kg) finden sich in den Anträgen der Bezirksregierung Düsseldorf.

(Bild: © frog – Fotolia.com)

Schreibe einen Kommentar