Berufshaftpflichtversicherung als Vorsorge gegen Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen

In Zeiten der Digitalisierung gehören Bildrechtsverletzungen zu den häufigsten Verstößen inklusive Kostenforderungen – auch bei exali.de können wir das bestätigen. Kein Wunder, schließlich lauern im World Wide Web zahlreiche Stolperfallen. Immer neue Regelungen zu den Verwendungsmöglichkeiten von Fotos auf Blogs, in Social Media-Accounts und -Beiträgen machen es schwierig, den Überblick zu behalten. Leider gilt auch im Bereich Urheberrecht der Grundsatz: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Und bedauerlicherweise gibt es Anwälte, die rechtliche Grauzonen ausnutzen und Abmahnungen en Masse verschicken. Das zeigen auch dieser Verstoß aus der Praxis und seine Folgen:

Jetzt wird’s teuer: Berater bekommt Abmahnung direkt vom Gericht

Mit Abmahnungen machte auch ein Consultant unfreiwillig Bekanntschaft. Um sich und seine angebotenen Leistungen optimal im Internet zu präsentieren, beauftragte er ein kleines IT-Unternehmen mit der Erstellung einer neuen Webseite. Wegen fehlender eigener Kapazitäten setzte dieses wiederum eine Agentur zur schnellen Erledigung des Auftrags ein, die sich im Fortgang direkt mit dem Berater austauschte. Fotos und Texte stellte der Berater der Agentur zur Verfügung, mit dem Hinweis, dass diese lediglich vorläufig seien.

Was das IT-Unternehmen dem Consultant allerdings nicht mitgeteilt hatte: Die Umsetzung der Webseite erfolgte direkt online. Die Inhalte waren sofort für Besucher der Seite sichtbar. Kurz darauf erhielt der Beratungsspezialist Post vom Gericht – eine Unterlassungsklage. An zwei der Fotos auf der Homepage besaß er nämlich keine Rechte und verstieß damit gegen die Schutzrechte des Urhebers. Seine Homepage ließ er daraufhin sofort sperren und die betroffenen Fotos aus dem Netz nehmen.

Trotz dieser Maßnahmen kam es zur Verhandlung und der Berater wurde zur Zahlung der Abmahnungs- und Gerichtskosten verurteilt. Weil das IT-Unternehmen ihn nicht über die sofortige Erreichbarkeit der Webseite informiert hatte, nahm er es in Regress und forderte die knapp 5.000 Euro zurück, die ihn das Gerichtsverfahren gekostet hatte.

Berufshaftpflicht als Backup sichert Rechtsverletzungen ab

Das Medienrecht ist ein komplexes Rechtsgebiet, in dem selbst Experten trefflich darüber streiten, was rechtlich zulässig ist und was nicht. Sehr deutlich wird dies bei den aktuellen Fällen, bei denen ein Anwalt seine Kollegen – insbesondere die, die auf IT und Medien spezialisiert sind – reihenweise wegen vermeintlicher Impressumsverletzungen abmahnt. Aus diesem Grund kann eine Rechtsverletzung nicht immer völlig ausgeschlossen werden – selbst bei sorgfältigster Arbeitsweise. Besonders für Freiberufler kann dieses Risiko gefährlich werden. Denn ein Budget für Abmahnungen haben die Wenigsten in ihrem Businessplan vorgesehen.

Schutz bietet eine spezielle Berufshaftpflichtversicherung für Freiberufler und/oder Agenturen, die auf die Anforderungen u.a. des Internets angepasst ist. Tritt ein Schaden ein, so prüfen die Schadenspezialisten des Versicherers, ob die erhobenen Ansprüche gegen den Versicherungsnehmer gerechtfertigt sind und setzten sich mit der Gegenseite bzw. deren Rechtsanwalt auseinander. Diese Leistungskomponente wird als „passiver Rechtsschutz“ bezeichnet.

Dadurch werden – neben der sich aus der Rechtsverletzung ergebenden Schadensumme – auch die Kosten für Anwalt, Sachverständige, Zeugen und Gerichtsverfahren übernommen. In vielen Fällen kann eine Abmahnung durch den Versicherer sogar noch abgewendet oder eine außergerichtliche Einigung mit den Anspruchstellern erzielt werden.

Hintertürchen umgehen: Was die Berufshaftpflicht in puncto Rechtsverletzungen leisten muss

Natürlich ist das Leistungsangebot der einzelnen Versicherer unterschiedlich, insbesondere wenn es um neuartige Risiken aus der vernetzten Welt geht. Deshalb sollten Freiberufler, die sich berufsbedingt viel im Internet bewegen und Leistungen oder Technologien rund um das World Wide Web zur Verfügung stellen, bei der Wahl darauf achten, dass diese Leistungen auch umfassend abgesichert sind.

Im Bereich der Rechtsverletzungen sind das u.a. Verstöße gegen

  • Urheberrechte und Lizenzrechte,
  • Markenrechte und Domainrechte
  • Namens- und Persönlichkeitsrechte,
  • Geheimhaltungspflichten und Datenschutzgesetze,
  • oder Wettbewerbsrechte

Wichtig: Nicht nur Rechtsverletzungen aus Dienstleistungen, die für Dritte erbracht werden, sollten vom Versicherungsschutz umfasst sein, sondern auch diejenigen aus Veröffentlichungen im Zusammenhang mit eigenen Produkten (z.B. Werbung, Blogbeiträge, eigene Webseite). Versicherungstechnisch spricht man dabei vom sogenannten Veröffentlichungsrisiko. In Versicherungsbedingungen kann das folgendermaßen aussehen:

„Ansprüche wegen Veröffentlichungen (z.B. auf Webseiten, in den sozialen Medien oder auf Blogs) im Zusammenhang mit Produkten und Dienstleistungen des Versicherungsnehmers sind versichert.“

Ebenso wichtig ist, dass die Versicherung auch dann einspringt, wenn der Verstoß durch grobe Fahrlässigkeit entstanden ist. Denn: Die Fahrlässigkeit ist ein dehnbarer Begriff und wird von Versicherern gerne als Hintertürchen benutzt.

Auch sollte eine vorherige Prüfung von Inhalten durch Fachkräfte keine Voraussetzung für Versicherungsschutz sein. In der Praxis ist das nämlich unmöglich durchführbar.

Fazit

Ein kritischer Blick in die Versicherungsbedingungen vor Vertragsschluss lohnt sich, denn Berufshaftpflicht ist nicht gleich Berufshaftpflicht. Zwischen den einzelnen am Markt angebotenen Konzepten gibt es erhebliche qualitative Unterschiede. Dennoch: Wer ein bisschen Zeit in die Recherche und Lektüre von Bedingungen investiert, findet sicherlich eine gute Berufshaftpflicht (auch Media-Versicherung genannt), die zu seinen Anforderungen passt und ihn im Schadenfall nicht im Regen stehen lässt.

(Bild oben: © Vladislav Kochelaevs – Fotolia.com)

[box type=“info“ size=“medium“] Dieser Beitrag wurde von unserem Gastautor Ralph Günther verfasst. Er ist Fachautor, Versicherungsexperte und Gründer sowie Geschäftsführer von exali.de, dem Versicherungsportal für Dienstleister und freie Berufe. Er hat langjährige Erfahrung im Riskmanagement und der Versicherung von IT-Experten, Medienschaffenden, Consultants, Rechtsanwälten und Sozietäten sowie Webshop-Betreibern. Sein Fokus liegt auf der Absicherung von Vermögensschäden – und damit verbunden der Weiter- und Neuentwicklung branchenspezifischer Versicherungskonzepte. Sein Wissen gibt er regelmäßig als Autor in relevanten Fachmedien an seine Zielgruppe weiter. [/box]

1 Gedanke zu „Berufshaftpflichtversicherung als Vorsorge gegen Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen“

  1. Vielen Dank für das gute Beispiel in Bezug auf das Urheberrecht in Verbindung mit dem Internetrecht. Leider muss man immer wieder feststellen, dass das Internetrecht für den Normalbürger nicht leicht zu durchschauen ist, grade auch weil es durchgehend nachgebessert wird. Zudem kann man nicht von jedem verlangen, sich mit dem Web-recht auseinanderzusetzen oder eine Rechtsberatung zu arrangieren. Daher bin ich der Meinung, dass beim Internetrecht noch einiges an Nachholbedarf besteht.

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