Mosley, Google und die Sex-Fotos – Update

Was bisher geschah

Schon 2008 kündigte Max Mosley an, juristische Schritte gegen Bildveröffentlichungen zu unternehmen. Dass das fünfstündige Video tatsächlich den 73-Jährigen zeigte, hat er selbst zugegeben. Doch seien die Aufnahmen persönlichkeitsrechtsverletzend. Damals ging es gegen die News Group Newspapers Limited. Ihm wurden ca. 75.000 € zugestanden.

In Deutschland wehrte Mosley sich gegen den Axel-Springer-Verlag (Bild). Es endete in einem Vergleich: Der Brite durfte sich im Blatt auf Seite 1 auslassen und Springer verpflichtete sich, 200.000 Euro zu spenden.

Jetzt gegen Google

Weiter im Kampf gegen das Vergessen geht es gegen Google. Mosley will erreichen, dass der Suchmaschinenriese eine Reihe von Bildern aus dem peinlichen Video in seinen Suchergebnissen gar nicht erst anzeigt. Der Internet-Konzern hingegen meint, Mosley könne eine solche Vorzensur nicht verlangen.

Das Verfahren vor der Hamburger Pressekammer hat 2012 begonnen und eine Entscheidung ist für den 10. Januar 2014 angekündigt.

Selbst wenn Mosley Google dazu bringen könnte, die Bilder aus den Suchergebnissen zu löschen – es wäre nur ein kleiner Schritt, um die pikanten Details aus dem Internet zu tilgen.

Update: Sieg in Paris für Mosley

Ein Gericht in Paris entschied am 06.11.2013, dass Google neun Aufnahmen herausfiltern und sperren müsse. Google hat zwei Monate Zeit, das Urteil umzusetzen. Andernfalls müsse pro registriertem Rechtsverstoß 1000 Euro Strafe gezahlt werden. Der US-Konzern wird wohl Einspruch zu erheben.

(Bild: © ferkelraggae – Fotolia.com)

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