Hells Angels wollen Buchveröffentlichung stoppen

Wie Spiegel Online berichtet, gehen die „Angels“ gegen ein im Riva-Verlag erschienenes Enthüllungsbuch vor. Das jüngstens erschienene Werk des ehemaligen Polizisten Stefan Schubert, welches sich mit den internen Abläufen der Rocker-Gemeinschaft befasst, trägt auf seinem Titelbild den in Logo-Form fixierten Schriftzug der „Hells Angels“.

Diese sogenannte Wort-/Bildmarke ist als eingetragene Marke für die Muttergesellschaft der Hells Angels in den USA für den gesamten europäischen Markt seit dem Jahr 1998 geschützt, insbesondere auch für die Waren Bücher und Schreibwaren .

Die gegenüber dem Verlag abgegebene Abmahnung stützt sich auf die Verletzung von Marken –und Wettbewerbsrecht

Als Inhaber der Marke können die Hells Angels grundsätzlich nach § 14 Absatz 2 des Markengesetzes (MarkenG) Dritten untersagen, das Kennzeichen im geschäftlichen Verkehr zu verwenden, sowie Unterlassungs-, Schadensersatz und Auskunftsansprüche  geltend machen.

Die Rocker fordern eine Abänderung des Buchtitels, sowie den Rückruf aller bisher an Buchhandlungen ausgelieferten Exemplare. Auf Anfrage der dpa teilte der Riva-Verlag jedoch mit sich in dieser Streitigkeit nicht beugen zu wollen, sondern notfalls alle Instanzen zu beschreiten. Ein Sprecher sagte, dies sei ein bloßer Versuch der Hells Angels „kritische Berichterstattung zu unterbinden“.

Die Hells Angels sind nicht nur eine weltweit operierende Rocker-Gruppierung, sondern vertreiben auch eine Vielzahl von eigenen Merchandising-Artikeln.

(Bild: © Mechanik – Fotolia.com)

[box type=“info“ size=“medium“] Dieser Beitrag wurde von unserem Gastautor Benjamin Theil verfasst. Er ist Assessor und hat schon früh den Fokus seiner rechtlichen Ausbildung auf den Bereich „Recht der neuen Medien“ gelegt. Als Kind einer Generation, die die gesamte technische Entwicklung, vom Ur-Gameboy bis hin zu Touchpad und Cloud-Computing mitgemacht hat, ist sein Interesse an der Materie nicht nur rein beruflicher Natur, sondern basiert auch auf persönlicher Erfahrung und Leidenschaft. Noch vor dem ersten Staatsexamen wechselte er von seiner alma mater, der Universät Bonn, nach Münster um die Zusatzqualifikationen im Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht und im Gewerblichen Rechtschutz zu erwerben.
Das Referendariat absolvierte er am LG Münster. Seine rechtlichen Interessengebiete fächern sich vom IT-Recht, über den gewerblichen Rechtschutz, vornehmlich im Internet, bis hin zum Presse- und Medienrecht. [/box]

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