OLG Frankfurt am Main: Erneute Entscheidungen zu Buchkritiken auf Perlentaucher.de

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hatte nach der Rückverweisung durch den Bundesgerichtshof erneut über die zwei Fälle (Az.: 11 U 75/06 und 11 U 76/06)  zu entscheiden, in denen verkürzte Buchrezensionen wie sie auf perlentaucher.de zu finden sind, auf ihre urheberrechtliche Schutzfähigkeit hin untersucht werden mussten.

Bereits im Jahr 2010 hatte der Bundesgerichtshof in vergleichbarer Angelegenheit (Az.: I ZR 12/08) entschieden, dass Zusammenfassungen von Schriftwerken grundsätzlich urheberrechtlich zulässig sind. Werden diese Zusammenfassungen übernommen, kann es jedoch durchaus zu einer Urheberrechtsverletzung kommen. Dies müsse jedoch im konkreten Einzelfall genau geprüft werden.

Solche Einzelfälle lagen dem OLG Frankfurt am Main nun vor. Konkret handelte es sich um Abstracts aus dem Jahr 2004, die „mehr oder weniger aus einer Übernahme von besonders prägenden und ausdrucksstarken Passagen der Originalrezensionen, von denen lediglich einige Sätze ausgelassen worden seien“ bestanden. Da dies keine ausreichende eigene Leistung darstellt, spricht das Gericht von einer sog. unfreien Bearbeitung der Original-Kritiken und erklärt sie somit für unzulässig.

Nicht äußern konnte sich das Gericht zu der generellen Frage, ob und in welchem Umfang die Übernahme und Wiedergabe von Buchrezensionen urheberrechtlich zulässig sein kann. Dafür stellt auch das OLG auf jeden einzelnen Fall ab.

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