Verwendung von Fotos bei ebay: Abmahnkosten gedeckelt!

Wer Fotos bei ebay-Auktionen einsetzt, ohne hierfür die Rechte zu haben, lebt gefährlich: Abmahnungen sind an der Tagesordnung, auch müssen häufig Schadensersatz und die Abmahnkosten gezahlt werden.
Das Landgericht Köln hat jetzt aber zumindest vorläufig entschieden, dass nicht die vollen Abmahnkosten gezahlt werden müssen, sondern dass diese gedeckelt sind auf 100,- Euro. Es verweist dabei auf die Regelung des § 97a Absatz 2 UrhG (Urheberrechtsgesetz).
Wie Kollege Andreas Schwartmann in seinem Blog Rheinrecht mitteilt, sieht das Landgericht Köln in der erstmaligen Verwendung von 6 Fotos in einer Privat-„Auktion“ auf ebay einen „einfach gelagerten Fall mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs“. Damit seien die Voraussetzungen von § 97a Abs. 2 UrhG erfüllt und die geforderten Abmahnkosten nur in Höhe von 100,- Euro zu begleichen (Hinweisbeschluss vom 29.07.2011, Aktenzeichen: 28 S 10/11).
Derartige Entscheidungen zum relativ neuen § 97a Absatz 2 UrhG sind leider noch spärlich gesät.
Bislang hat nur das Amtsgericht Köln mit Urteil vom 31.03.2010, Aktenzeichen 125 C 417/09, einen ähnlichen Fall ebenso entschieden – auch hier musste der Verwender von 3 Fotos auf ebay lediglich 100,- Euro zahlen.
Und das Brandenburgisches Oberlandesgericht hatte mit Urteil vom 03.02.2009, Aktenzeichen: 6 U 58/08, festgestellt, dass die Voraussetzungen des § 97a Absatz 2 UrhG vorlägen, wenn die Rechtsverletzung – auch für einen geschulten Nichtjuristen – auf der Hand liege.

Weitere Urteile in Bezug auf die Verwendung von Bildern sind bislang nicht bekannt.

[box type=“info“ size=“medium“] Dieser Beitrag wurde von unserem Gastautor Sebastian Dosch verfasst. Er ist seit 1999 Rechtsanwalt und seit 2007 Fachanwalt für Informationstechnologierecht (IT-Recht). Berufserfahrung hat er nicht nur als Anwalt gesammelt, sondern auch in IT-Unternehmen, in der Softwareentwicklung, als Internet-Manager für einen Fachverlag und im Bereich Electronic Publishing. Dabei ist er darauf bedacht, sich nicht hinter juristischem Fachchinesisch zu verstecken, sondern Klartext zu reden. Hier hilft ihm seine jahrelange Erfahrung als freier Mitarbeiter einer Lokalzeitung und seine ausgesprochene Liebe gegenüber der deutschen Sprache. Folgerichtig nennt sich sein Blog auch “kLAWtext” [http://www.klawtext.de]. [/box]

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