Die AGB von Bildagenturen

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Dann kann ein Blick auf die AGB nicht schaden. Denn es kann teuer werden, wenn man Opfer einer Abmahnung durch eine Bildagentur wird. Oftmals weiß man zuerst garnicht, was man falsch gemacht haben soll.

Wie wohl jeder Fotograf mittlerweile weiß, hält das UrhG mit den heutigen Medien nicht so ganz Schritt und ist, wenn überhaupt, nur bedingt anwendbar oder unterliegt einem breiten Spektrum an Interpretationen.
Wie Herr Dr. Lüghausen in seinem Aufsatz richtigerweise aufführt, liegt das größte Problem in der Sprache. Nicht nur das Gesetz, auch die AGB können „so oder so“ verstanden werden. Nicht umsonst sagt man: „Zwei Juristen – Drei Meinungen“. Am Ende hängt es dann am Richter, der vielleicht seine ganz eigene Interpretation hat, wann ein Foto diffamiert bzw. eine Person negativ dargestellt wird, es sich bereits um pornografische und nicht nur erotische Fotos handelt, es dem höheren Interesse der Kunst dient, wann die Person auf dem Bild nur als Beiwerk zu sehen ist oder ob der Anspruchsteller überhaupt als Urheber des Bildes anzusehen ist.

Der Grat von „gerade noch erlaubt“ zu „unrechtlich“ ist im Gesetzt somit meist sehr schmal, die Bildagenturen setzten da noch mit unbestimmten Begriffen in ihren AGB das i-Tüpfelchen obendrauf. Wer mags ihnen verübeln, angesichts der Sache, dass auch sie sich aufgrund zweifelhafter Gesetzeslage ebenfalls absichern müssen, soweit sie können. Fast immer stecken daher hinter solchen AGB Fachleute, die ihr Handwerk verstehen, jedoch nie so ganz sicher sein können, dass im Streitfall diese AGB auch vor den Gerichten stand halten. Aber gerade weil diese AGB so vielsagend gefasst sind, kann in jeder Klausel eine Gefahr stecken, die mit der richtigen Auslegung den Nutzer von Bildern teuer zu stehen kommen vermag.

Und offensichtlich kommt es dann doch vor, dass selbst ein Werk, dass in bestimmten Bereichen verboten oder nur unter Einschränkungen erlaubt ist, auf den Seiten der Bildagenturen ohne Einschränkungen zu finden und zur Verbreitung freigestellt wird. Werden diese dann von ahnungslosen Nutzern (falsch) verwertet, kann schnell die Abmahnung inklusive Lizenzgebühren eintreffen.

Natürlich sind solche Bildagenturen vor allem im Internet nicht wegzudenken. Doch sollte man immer zweimal prüfen, ob und wie weit man diese Bilder auch nutzen darf.

Wichtig ist auch, dass sich sowohl Model als auch Fotograf mit einem „Model- oder Property-Release“ absichern sollten und im Zweifelsfall ist der Gang zum Anwalt beraten, um einen sicheren Vertrag aufzusetzen.

Für weitere Informationen:
Aufsatz von Herrn Dr. Lüghausen
rechtliches rund ums Model- oder Property-Release

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