„Street-View-Fan“ will verpixelte Häuser wieder sichtbar machen

Der Fotograf Jens Best plant zu veröffentlichen, was bei Google-Street-View durch Verpixelung unkenntlich gemacht werden soll: die verpixelten Häuser selber ablichten und im Internet der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Er hat bereits über 269 Unterstützer gefunden, die ihm dabei helfen wollen.

Fest steht, dass diese Aktion wohl Gegenwind heraufbeschwören wird, was aber anscheinend ganz im Sinne von Herrn Best ist. Gegenüber Spiegel Online erklärte er, für das Recht auf Fotografie im öffentlichen Raum würde er zur Not auch ins Gefängnis gehen.
Es stellt sich natürlich zwangsläufig die Frage, ob man einfach hergehen und fremde Häuser fotografieren kann. Rechtlich gesehen lässt sich hier zumindest eine Verletzung des Rechts auf Privatsphäre hinterfragen.

Die Privatsphäre ist ein allgemeines Persönlichkeitsrecht und darf nicht beeinträchtigt werden. Für eine Verletzung reicht es, wenn der privat-häusliche Rückzugsbereich mittels Hilfsmitteln (auch Teleobjektiv) oder mittels Überwindung von Hindernissen abgelichtet wird (vgl. BGH NJW 2004, 762, 766); wenn also etwas abgelichtet wird, wozu die Öffentlichkeit in aller Regel keinen Zugang hat. Rechtsprechung und Literatur sind sich bis dato jedoch anscheinend uneinig (zusammenfassend: Wanckel, Foto- und Bildrecht, 3. Auflage, S. 9 ff.), ob bereits die Aufnahme oder nur deren Verwertung rechtswidrig ist und vielleicht bringt dieser Fall Aufklärung. Das Potential wäre zumindest vorhanden.
Erlaubt zumindest ist eine Aufnahme, wenn sie von einem öffentlichen Weg, einer Straße oder einem Platz aus gemacht wird, vgl. § 59 UrhG.  Dies fällt in der Fotografie auch unter den Begriff der „Panoramafreiheit“. Bei Google-Street-View ist schon diese Tatsache zu hinterfragen, da die Aufnahmen mittels einer Kamera, die auf einem Auto befestigt ist, hergestellt wurden. Dies ist nicht so einfach als „von der Straße aus“ zu definieren, als wäre nur mit einer Kamera fotografiert worden.

So groß der Hype und die Empörungen um Google-Street-View oder die Ambitionen von Fotografen wie Herrn Best auch ist, scheint es weniger zu interessieren, dass es bereits viele solcher Aufnahmen von Häusern und Wohnungen im In- und Ausland gibt. Und es ist teilweise sehr interessant, wie weit man in das Bild „reinzoomen“ kann. Als Beispiel seien hier nur ein paar genannt:

Da verwundert es fast, dass erst jemand wie „Google“ daherkommen muss, damit für Gegenwind gesorgt wird.
Wir werden die Diskussionen und Neuigkeiten rund um Google-Street-View jedenfalls mit Interesse weiter verfolgen und auch, inwieweit Herr Best und seine Helfer mit ihren Plänen weiter für Wirbel sorgen.

Quelle: Spiegel.de

Weiterführende Informationen:

(Foto: Vlaminck / Quelle: photocase.com)


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